Landgestüt: Betrug, Untreue und mehr

Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Anklage gegen das 2016 entlassene Führungstrio des Landgestütes veröffentlicht. Ihr Vorwurf: Bezug geldwerter Vorteile in Höhe von mehr als 49.000 €, außerdem Betrug und Untreue.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Anklagepunkte gegen das 2016 entlassene Führungstrio des Landgestütes Warendorf veröffentlicht. Im Raum stehen unter anderem der Bezug geldwerter Vorteile in Höhe von mehr als 49.000 €, außerdem Betrug, Untreue, Beihilfe zur Untreue – und die Reparatur eines Sattels auf Kosten des Landes.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen die vormalige Leiterin des nordrhein-westfälischen Landgestüts in Warendorf, gegen den früheren stellvertretenden Gestütsleiter und gegen den ehemaligen ersten Hauptberittmeister Anklage beim zuständigen Amtsgericht in Warendorf erhoben. Ihre Anklagepunkte gegen das 2016 entlassene Führungstrio des Landgestütes Warendorf hat die Staatsanwaltschaft heute veröffentlicht.

Demnach werden der ehemaligen Leiterin des Landgestüts und dem früheren ersten Hauptberittmeister „jeweils vier Fälle der gemeinschaftlichen Vorteilsannahme“ vorgeworfen. Der ehemalige Hauptberittmeister sieht sich dem Vorwurf des Betruges sowie der Beihilfe zur Untreue ausgesetzt. Dem damaligen stellvertretenden Gestütsleiter werden „drei Taten der gemeinschaftlichen Vorteilsannahme sowie zwei Fälle der Untreue“ vorgeworfen. Im Raum steht unter anderem der Bezug geldwerter Vorteile in Höhe von insgesamt mehr als 49.000 €.

Die Staatsanwaltschaft Münster erhebt im Kern drei Vorwürfe:

1. Bezahlte Reisen mit Ehepartnern nach Katar: Die Reitsporteinrichtung Al Shaqab in Doha/Katar soll die drei Angeschuldigten in ihren dienstlichen Funktionen mit ihren jeweiligen Ehepartnern im März 2013 und im März 2014 zu einem Reitturnier eingeladen haben. Der damalige erste Hauptberittmeister soll dabei jeweils eine Wild-Card für das Reitturnier erhalten haben. Alle Kosten für die Business-Class-Flüge und die Unterbringung in „hochpreisigen Hotels“ habe die Reitsporteinrichtung Al Shaqab übernommen. Die Angeschuldigten sollen insgesamt für sich und ihre Ehepartner unzulässige geldwerte Vorteile in Höhe von mehr als 49.000 € erhalten haben.

2. Gründung einer privaten Gesellschaft: Die drei Angeschuldigten sollen im August 2013 eine eigene Gesellschaft gegründet haben, „um aus der Geschäftsbeziehung des Landgestüts mit der Reitsporteinrichtung Al Shaqab privat finanziell zu profitieren“, wie ihnen die Staatsanwaltschaft vorwirft. Der vormalige erste Hauptberittmeister habe mit Al Shaqab „eine eigenständige Kooperationsvereinbarung“ getroffen. Darin seien Einmalzahlungen sowie Erfolgsprämien für die Auswahl und Beschaffung geeigneter Pferde geregelt worden. Für ihre Vermittlungstätigkeit sollen die Angeschuldigten „private Einnahmen von jeweils 23.000 €“ erzielt haben.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium habe weder von den Reisen und den Begleitumständen noch von der Gründung der privaten Gesellschaft erfahren, obwohl die drei Angeschuldigten zu einer Mitteilung verpflichtet gewesen seien.

3. Weitere Anklagepunkte (Betrug – Untreue – noch eine Vorteilsannahme): Beim Verkauf eines Hengstes soll eine Zusatzzahlung von 8.000 € geflossen sein, unter anderem an den früheren ersten Hauptberittmeister. Ihm wird überdies Betrug zur Last gelegt. Bei einer amtstierärztlichen Untersuchung von Pferden im November 2013 habe er verschwiegen, dass es sich dabei nicht um einen Auftrag des Landgestüts, sondern der privaten Gesellschaft gehandelt habe.

Der damalige stellvertretende Gestütsleiter steht überdies im Verdacht der Untreue in zwei Fällen. Er soll mit dem mitangeklagten früheren ersten Hauptberittmeister im Mai 2010 vereinbart haben, erzielte Preisgelder privat zu vereinnahmen, obwohl sie dem Land NRW zugestanden haben sollen. Der damalige ersten Hauptberittmeister soll auf dieser Grundlage – incl. Einnahmen aus den Reitturnieren in Katar – insgesamt 9.509 € erhalten haben. Der erste Hauptberittmeister habe in diesem Punkt „Beihilfe zur Untreue“ begangen, so ein weiterer Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft.

Im Raum steht schließlich auch noch der Vorwurf, dass der frühere stellvertretende Gestütsleiter im August 2011 einen Reitsattel aus seinem Privatbesitz auf Kosten des Landes NRW hat reparieren lassen.

Über die Zulassung der Anklageschrift entscheidet nun das Amtsgericht Warendorf. Ein Termin für den Beginn der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.