Landgestüt: Arbeitsgericht lehnt Klage ab

Ehemaliger Verwaltungschef des Warendorfer Landgestüts verliert gegen das Land NRW: Seine Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, weil er dienstliche Pflichten gegenüber dem Land "erheblich verletzt" hat.

Bei der ersten von drei Kündigungsschutzklagen im Arbeitsgericht Münster verließ das Land Nordrhein-Westfalen den Saal als Gewinner. Der Kläger, ehemaliger Verwaltungschef und stellvertretender Leiter des Landgestüts NRW in Warendorf, war im März dieses Jahres gemeinsam mit zwei weiteren Führungspersonen des Landgestüts fristlos gekündigt worden.

Das Arbeitsgericht in Münster erklärte gestern die fristlose Kündigung des Verwaltungschefs durch das Land NRW für rechtens. Er habe in erheblichem Maße gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen.

Während der mehrstündigen öffentlichen Verhandlung, in der der Kläger um seine Wiedereinstellung kämpfte, ging es unter anderem um Reisen des ehemaligen Führungstrios in das Emirat Katar. Bei luxuriösen Ausflügen in den Wüstenstaat sollen die drei Beteiligten ihre jeweiligen Ehepartner mitgenommen haben. Außerdem sollen sie während der Dienstreisen privaten Geschäften nachgegangen sein. Der Kläger habe damit seine Pflichten gegenüber seinem damaligen Arbeitgeber erheblich verletzt, so das Gericht.

Vorwürfe seit Februar 2016

Seit Februar 2016 stehen die Vorwürfe gegenüber den drei Mitarbeitern des Landgestüts im Raum. Die Staatsanwaltschaft Münster und das Landeskriminalamt NRW hatten seinerzeit wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in Verbindung mit Reisen nach Katar die Büroräume der Gestütleiterin, des Verwaltungschefs sowie des Ersten Hauptberittmeisters in Warendorf durchsucht. Wenige Tage darauf stellte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium NRW die drei Personen unter Fortzahlung ihrer Bezüge frei. Anfang März dieses Jahres waren die drei fristlos gekündigt worden.

In der kommenden Woche muss das Arbeitsgericht Münster über die Kündigung der ehemaligen Leiterin des Landgestüts entscheiden. Im Oktober steht der Verhandlungstermin mit dem ehemaligen Hauptberittmeister an. CS

Ausführliche Hintergrund-Informationen zur Gerichtsentscheidung lesen Sie im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, Folge 38, vom 21. September 2017.