Landesjagdgesetz NRW wird novelliert

Nach dem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes NRW vom 8. Oktober 2009 liegt seit dem 28. Oktober ein zweiter, überarbeiteter Gesetzentwurf vor, der nach der ersten Lesung im Düsseldorfer Landtag einstimmig an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen wurde. In der Begründung für die Novellierung heißt es, dass durch die Föderalismusreform die Bundesländer auf dem Gebiet des Jagdwesens mehr Kompetenzen erhalten haben. Dieser "Kompetenzzuwachs" soll genutzt werden, um den nordrhein-westfälischen Besonderheiten Rechnung tragen zu können, u.a. bei der Verordnung über die Jagdzeiten. Des Weiteren sollen durch die Gesetzesänderung eine Reihe von Vorschriften angepasst werden, die beispielsweise den Tierschutz, die Wildschadenverhütung und die Hege betreffen. Neu geregelt werden soll zudem die Verwendung der Jagdabgabe. Mitte Dezember findet die nächste Plenarsitzung statt, sodass das neue Gesetz möglicherweise bereits am 1. Januar 2010 in Kraft treten könnte.

Mehr darüber lesen Sie im aktuellen Wochenblatt, Folge 48/2009.