Länderübergreifender Managementplan „Wolf“

Die Stiftung SAVE Wildlife Conservation Fund hat in Zusammenarbeit mit dem Artenschutzbüro Unteres Odertal einen länderübergreifenden Managementplan für den Wolf entwickelt, der für die gesamte Bundesrepublik gelten könnte. Anlass sind laut dem Artenschutzbüro die zunehmenden Wolfsbegegnungen und Nutztierrisse in ganz Deutschland. Die Wolfsschützer kritisieren in diesem Zusammenhang die aufgeheizte Debatte zu dem Thema in den Medien.

„Um wachsenden Ängsten der Bevölkerung und Sorgen der Nutztierhalter Rechnung zu tragen ist es notwendig, entschlossen zu reagieren, ohne dabei den Artenschutz aus den Augen zu verlieren“, sagt die stellvertretende Stiftungsleiterin Dr. Maike Gorschlüter. „Wir empfehlen kurzfristig und konsequent zu handeln.“

Gleichzeitig arbeitet das Artenschutzbüro derzeit an einer Wildtierstudie. Sie soll die Frage klären, wie sich die wachsende Wolfspopulation auf den Wildtierbestand auswirkt. Diese Studie dürfte u.a. für die Jagdverbände von großem Interesse sein, erklärte Projektleiter Karsten Arnold gegenüber top agrar online.

Punkt 1. „Sofortmaßnahmen

  • Eine Sonderregelung zu treffen, das Wölfe die sich dem Menschen ungewöhnlich nähern, mit Paintballwaffen vergrämt werden. Mit dem Vorteil das durch Schmerzreize ohne Verletzungen herbei zu führen eine Distanz zum Menschen oder seiner Ansiedlungen geschaffen werden kann. Ein weiterer Aspekt ist die eindeutige Kennzeichnung der auffälligen Tiere die mehrere Wochen hält. Man könnte kurzfristig solche verhaltensauffälligen Tiere mit vielen Farbmarkierungen einfangen, untersuchen und besendern. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen bestände die Möglichkeit das Tier in ein extra dafür geschaffenes Freigehege zu verbringen um dessen Verhalten zu beobachten und analysieren und es gleichsam nicht töten zu müssen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass man ein solches Tier in ein bestehendes „Gehege-Rudel“ integrieren kann. Auch könnte sehr kurzfristig reagiert werden da für solche Waffen kein Waffenschein erforderlich ist.
  • Weiterhin sollte diese Sonderregelung beinhalten, dass im Verkehr verletzte Tiere vor Ort durch die zuständigen Behörden erlöst werden könnten.

  • In den Bundesländern sollte jeweils eine spezielle Kommission -sprich Eingreiftruppe- aus besonders geschultem Personal zeitnah auf mögliche Vorfälle reagieren können.

  • Ein weiter ausgebautes Monitoringsystem mit Einbindung der Jägerschaft und der Bevölkerung -soweit möglich- ist dringend empfohlen um sich ein genaueres Bild der Situation zu schaffen.

  • Über eine Köderimpfung der Wolfspopulation sollte kurzfristig nachgedacht werden.

  • Konsequente und kurzfristige Entschädigung bundesweit bei Wolfsrissen und Hilfe bei Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Hunden wird vorausgesetzt.

  • Die Wildtier-Abschusszahlen – insbesondere die des Schalenwildes - der Jägerschaft in Wolfsrevieren sollten kurzfristig angepasst werden. Das heißt konkret, dass der Anteil der Wölfe abgezogen werden muss um den Wildbestand vor Verarmung zu schützen.

  • Über eine Anpassung der Jagdpacht sollte in diesem Fall nachgedacht werden.

  • Weitere Infoveranstaltungen durch Bund, Land und Organisationen sollten zu Aufklärung beitragen und vermitteln das die Bürger nicht allein gelassen werden.

Als erste Maßnahmen sollte das die Situation beruhigen um auch dem Rückkehrer Wolf eine Chance zu geben.

Punkt 2. „Schaffung einer übergeordneten Institution“

  • Folgend sollte zwangsläufig eine länderübergreifende Institution geschaffen werden die bundesweit das Thema Wolf managt. Möglicherweise sollte man sogar die unmittelbaren Nachbarländer mit einbeziehen da dies ja kein rein deutsches Problem darstellt.
  • Diese Kommission sollte mit entsprechenden Fachleuten einen Zonenplan (Vorschlag Prof. Boitoni) entwerfen, der regelt wo der Wolf voll geschützt werden kann und in welchen Regionen eine Regulation erfolgen könnte sobald der Erhaltungszustand erreicht ist. Die Einzelentnahme von gefährlichen Tieren ist ja heute schon geregelt.

  • Durchaus vorstellbar wäre in Ballungsgebieten und z.B. in der Alpenregion-Alm- oder Deichgebiet der Nordsee Abschüsse zu genehmigen um der besonderen Situation vor Ort gerecht zu werden und mögliche Gefahren auszuschalten.

  • Es ist zu beachten das Abschüsse durch speziell geschulte Fachleute der Forst oder Jägerschaft durchzuführen sind, da entschieden werden muss ob Elterntiere oder Jungwölfe entnommen werden sollen.
  • Auch diese Vorgehensweise müsste in diesem Tribunal vorab festgelegt werden, da es sonst unter Umständen noch größere Probleme geben könnte. Z.B. steigende Zahl der Nutztierrisse durch unerfahrene Wölfe.

Punkt 3. „Konkrete, phasenweise Umsetzung“

  • Alle Regelung (benannt in Punkt 1 & 2) sollten nachhaltig umgesetzt werden. Selbstverständlich im Sinne des Artenschutzes und nur im Einzelfall und Ausnahmefall sollte eine Dezimierung erfolgen. Diese selbstverständlich nur soweit bis der Erhaltungszustand der Population erreicht ist um eine gesunde Arterhaltung zu gewährleisten.
  • Eine Übernahme in das Jagdgesetz ist nicht anzustreben bevor der Erhaltungszustand der Population gesichert ist -siehe Erfahrungen in Sachsen-.

  • Ein Wechsel der Zuständigkeit zur Jägerschaft würde eine uneingeschränkte Akzeptanz derer Voraussetzen, welche zurzeit absolut nicht gegeben ist. Ebenso fehlt in der Jägerschaft größtenteils das notwendige Fachwissen.

  • Auch die mit dieser zusätzlichen Aufgabe verbundene zeitliche Belastung würden die Waidmänner nur von Ihrer regulären Tätigkeit abhalten. Zuerst müssten umfangreiche Schulungen stattfinden damit die Jäger die erforderliche umfassende Kenntnis erlangen um Tiere u.a. zu pflegen, hegen, monitoren und besenderen zu können.

Quelle: topagrar.com