Länder fordern Videoüberwachung in Schlachthöfen

Der Bundesrat hat dem gemeinsamen Entschließungsantrag von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zur bundesweiten kameragestützten Überwachung in Schlachthöfen zugestimmt.

In Deutschland soll bundeseinheitlich die kameragestützte Überwachung in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes eingeführt werden. Dafür hat sich der Bundesrat bei seiner Sitzung vergangenen Freitag ausgesprochen. Er stimmte einer entsprechenden Entschließung zu, die von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen initiiert worden war. „Eine freiwillige Vereinbarung in zwei Bundesländern reicht nicht aus. Der Bund muss jetzt einen klaren und einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, damit bundesweit auf allen Schlachthöfen Transparenz für mehr Tierwohl geschaffen wird", erklärte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Mit Unterstützung der Länder solle die Bundesregierung das Tierschutzanliegen nun weiter nach vorne bringen und einen Gesetzgebungsvorschlag entwickeln.

Überwachung via Smartphone

Wenn das rechtlich verpflichtende standardisierte Überwachungssystem mit Kameras eingeführt werde, solle es in den besonders tierschutzrelevanten Bereichen eines Schlachthofes installiert werden, erläuterte Heinen-Esser. Die Veterinäre hätten dann die Möglichkeit, jederzeit per Smartphone auf die Bilder einer Kamera zuzugreifen. „Die Einführung der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ist ein wichtiger Schritt, Tierleid in einzelnen Betrieben zu verhindern“, hob die Ministerin hervor. Zugleich könnten die Schlachthöfe dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet werde. „Das schafft Vertrauen und unterstützt die Arbeit der Kontrolleure“, so Heinen-Esser.

Lückenlose Rückverfolgbarkeit

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wertete die Zustimmung der Länderkammer zur Videoüberwachung als weiteren Erfolg, den Tierschutz zu verbessern. Das gelte auch für den vergangenen Freitag von ihr eingebrachten Antrag, routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN) zu ermöglichen. Dieser wurde zur Beratung in den Agrarausschuss verwiesen. Dabei gehe es um die lückenlose Rückverfolgbarkeit der verendeten Tiere, um eventuelle Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu ahnden, wofür die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage schaffen müsse. „Tiere sind Mitgeschöpfe. Es ist unsere Pflicht, alles dafür zu tun, dass der Tierschutz an jeder Stelle gewährleistet ist“, betonte Otte-Kinast. Niedersachsen sei mit seinen Initiativen dabei, alle eventuellen Gesetzeslücken zu schließen.