Grundsatzurteil

Kükentöten bleibt vorerst erlaubt

Männliche Küken dürfen laut einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vorerst weiter getötet werden. Sobald Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen, entfällt die Erlaubnis.

Die Tötung männlicher Küken bleibt weiter zulässig - allerdings nur noch übergangsweise. as wirtschaftliche Interesse der Brütereien sei für sich genommen kein vernünftiger Grund für das Töten der männlichen Küken, urteilte das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig. Das Töten sei bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts der Tiere im Ei "nur noch übergangsweise zulässig".

Unvereinbar mit Tierschutzgesetz

Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Es verweist in seiner Urteilsbegründung auf das 2002 in das Grundgesetz aufgenommene Staatsziel Tierschutz. In dessen Licht beruhe das Töten der männlichen Küken für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. Die Belange des Tierschutzes wögen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten.

Anders als Schlachttiere würden die männlichen Küken zum frühestmöglichen Zeitpunkt getötet, so das Gericht. Ihre „Nutzlosigkeit“ stehe von vornherein fest. Zweck der Erzeugung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Küken aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung sei allein die Aufzucht von Legehennen, heißt es in der Urteilsbegründung. Dem Leben eines männlichen Kükens werde damit jeder Eigenwert abgesprochen. Dies sei nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes, für einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und menschlichen Nutzungsinteressen zu sorgen.

Klöckner: Ethisch nicht vertretbar

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat mit Blick auf das Urteil ihre Auffassung bekräftigt, dass die Praxis de Kükentötens ethisch nicht vertretbar sei. Deshalb müsse sie so schnell wie möglich beendet werden. Die Ressortchefin will dazu Verbände und Unternehmen in die Pflicht nehmen und sie zusammen mit Vertretern der Wissenschaft zeitnah an einen Runden Tisch bringen. Sie habe „klare Erwartungen“ an die Verbände und Unternehmen, tätig zu werden, betonte die CDU-Politikerin. Auch die Verbraucher müssten mit einbezogen werden.

Auch Ursula Heinen-Esser, Landwirtschaftsministerin in Nordrhein Westfalen, betonte via Twitter die Notwendigkeit einer möglichst kurzen Übergangsfrist.

(Bildquelle: Twitter)