Kreis Warendorf prüft Kleinkläranlagen

Einfacher und billiger soll die Wartung von Kleinkläranlagen im Kreis Warendorf werden. Bislang werden die etwa 7.000 Anlagen im Kreisgebiet von den Städten und Gemeinden, aber auch vom Kreis kontrolliert. Nach dem Landeswassergesetz sind die Kommunen für die laufende Überwachung zuständig. Doch wenn eine Sanierung oder eine neue wasserrechtliche Genehmigung ansteht, ist der Kreis zuständig.

Viele Hausbesitzer haben sich in der Vergangenheit über die doppelte Zuständigkeit geärgert, denn jedes Mal werden Gebühren in Rechnung gestellt. Um Hausbesitzer und Kommunen zu entlasten, haben sich der Kreis Warendorf und die Kommunen im Kreisgebiet – außer Oelde – auf eine Vereinbarung verständigt. In Zukunft haben die Kommunen mit den Kleinkläranlagen nichts mehr zu tun, für die laufende Überwachung und Kontrolle der Anlagen ist der Kreis zuständig. Anfang 2013 will der Kreis mit der Überwachung starten.

Die meisten Landwirte und viele andere Grundbesitzer in den Außenbereich können ihre Abwässer aufgrund der hohen Kosten nicht an den Kanal anschließen. Sie müssen ihre Haushaltsabwässer in einer Kleinkläranlage reinigen. Die biologische Nachreinigung und eine regelmäßige Wartung sind heute Pflicht. In der Regel müssen die Betreiber dem Kreis einmal pro Jahr per Wasserprobe nachweisen, dass ihre Anlage funktioniert. As