Kreis Borken: Flurbereinigung findet statt

Vier Teilnehmer der geplanten vereinfachten Flurbereinigung Hörnerhok-Illerhusen in Reken, Kreis Borken, ziehen ihre Klage vor dem Oberverwaltungs­gericht Münster (Flurbereinigungsgericht) zurück.

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hönerhok-Illerhusen auf dem Gebiet der Gemeinde Reken im Kreis Borken findet nun doch wie geplant statt. Gegen den Einleitungsbeschluss des Landes NRW hatten drei Einzelkläger und ein Ehepaar vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Flurbereinigungsgericht) geklagt. Den Antrag der Kläger auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte das Flurbereinigungsgericht 2017 stattgegeben.

Kosten ungenau ermittelt?

Nach Ansicht der Kläger hat die Flurbereinigungsbehörde die von den Teilnehmern zu tragenden Kosten nicht hinreichend ermittelt. Zudem müsse genauer geklärt werden, ob das Ziel der Flurbereinigung, die in diesem Bereich angesiedelten Betriebe durch Verbesserung der Grundstücksstruktur zu stärken sowie die Gebiete besser abzugrenzen, in dem Verfahren wirklich erreicht werde.

Doch nach der mündlichen Verhandlung am 28. Mai vor Ort, geleitet von Richterin Dr. Kleinschnittger, nahmen alle Kläger ihre Klagen zurück. „Ihre Bedenken konnten in den Gesprächen mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung ausgeräumt werden“, so OVG-Pressesprecherin Dr. Gudrun Dahme (Az. 9a D 42/16.G und Folgende).

670 ha, 100 Teilnehmer

Das Flurbereinigungsverfahren war 2015 eingeleitet, dann jedoch durch die Klagen gestoppt worden. Es umfasst 670 ha mit rund 100 Teilnehmern. Ziel des Verfahrens ist die strukturelle Verbesserung der Grundstücke durch Bodenordnung zur Stärkung der Betriebe und die Erschließung der Eigentumsflächen.

Das Gebiet soll neu vermessen werden; in Teilen ist noch Urkataster, zahlreiche Wege sind nicht mehr erkennbar. Zudem will man die Kulturlandschaft im Ausgleich mit der Land- und Forstwirtschaft und den ökologischen Belangen entwickeln.

Laut Planungsdezernent Niels Hartmann sollen die Teilnehmer bis Ende 2019 ihren ehrenamtlichen Vorstand wählen. Die Ausführungskosten beziffert die Bezirksregierung mit etwa 600 000 €. Es gibt Zuschüsse von 70 %. Etwa 50 000 € und einen kleinen Landbeitrag (bis 1%) sollen die Teilnehmer beisteuern.