Kormoran-Verordnung in NRW läuft Ende März aus

Am 31. März endet die Geltungsdauer der Kormoran-Verordnung in NRW. In dieser Verordnung von Mai 2006 ist geregelt, dass Kormorane abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der heimischen Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Abschuss getötet werden dürfen.

In einem Schreiben von NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg an die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Marie-Luise Fasse, hatte Uhlenberg Ende Januar mitgeteilt, dass das Ministerium beabsichtige, die derzeit geltende Kormoran-Verordnung auslaufen zu lassen. Nach Analyse der erhobenen Daten zu den Auswirkungen der bisherigen Regelung solle dann die Verordnung zum Herbst 2010 auf Basis der zu erwartenden EU-Leitlinien neu in Kraft gesetzt werden. Die Europäische Kommission arbeitet zur Zeit an der Erstellung von Leitlinien für Ausnahmeregelungen von den Verbotsvorschriften zu Artikel 9 der EG-Vogelschutz-Richtlinie. bp