EuGH-Urteil

Kopierschutz für Käse?

Der Geschmack eines Lebensmittels steht nicht unter dem Schutz des Urheberrechtes. Das hat heute der Europäische Gerichtshof klargestellt - in einem etwas bizarr wirkenden Streit zweier niederländischer Käsehersteller.

Der Geschmack eines Lebensmittels steht nicht unter dem Schutz des Urheberrechtes. Das hat heute der Europäsiche Gerichtshof festgestellt. Die Richter entschieden damit einen Streit zweier Lebensmittelhersteller aus den Niederlanden.

"Heksenkaas" gegen "Witte Wievenkaas"

2007 hat ein niederländischer Gemüse- und Frischproduktehändler einen Streichkäse mit Crème fraiche und Kräutern entwickelt und später sämtliche Rechte an das Unternehmen Levola abgetreten. Es vermarktet den Streichkäse unter dem Namen „Heksenkaas“ (Hexenkäse). Sieben Jahre später hat das Lebensmittelunternehmen Smilde für eine Supermarktkette einen Käse mit der Bezeichnung „Witte Wievenkaas“ (Weißer Strohkäse) entwickelt.

Levola erhob dagegen Klage, um Smilde gerichtlich zu zwingen, die Herstellung des Käses zu unterlassen. Levola argumentierte, der Geschmack des „Heksenkaas“ sei ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das mit dem „Witte Wievenkaas“ unzullässigerweise vervielfältigt worden sei. Der Gerichtshof Arnhem-Leeuwarden, das als Berufungsinstanz mit dem Rechtsstreit befasst war, wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, um zu klären, ob der Geschmack eines Lebensmittels nach dem Urheberrecht Schutz genießt.

Käse ist kein "Werk"

Das, so erklärte der EuGH heute, sei nur dann der Fall, wenn der Geschmack eines Lebensmittels selbst als „Werk“ im juristischen Sinne einzustufen sei. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass das Urheberrecht nicht einzelne Ideen, Verfahren oder Arbeitsweisen schütze, sondern einzig deren Ausdrucksformen.

Ein Film, ein Musikstück, ein Kunstwerk oder ein literarischer Text stellten eine präzise und objektive Ausdrucksform dar und seien deswegen urheberrechtlich geschützt. Der Geschmack eines Lebensmittels hingegen beruhe auf individuelle Empfindungen und -erfahrungen, die zudem veränderlich seien. Hinzu komme, das es technisch nicht möglich sei, den Geschmack eines Lebensmittels genau und objektiv zu identifizieren und ihn vom Geschmack anderer gleichartiger Erzeugnisse zu unterscheiden.