Kontroverse Meinungen zum Landesjagdgesetz

Das geplante Landesjagdgesetz enthält Aspekte, die verfassungswidrig, nicht kostenneutral, ein Eingriff ins Eigentum und praxisfern sind.

Das sind Kritikpunkte von einigen der knapp 40 Fachleute, die im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Umweltausschuss zur Änderung des Landesjagdgesetzes NRW und zur Änderung anderer Vorschriften von Landtagsabgeordneten befragt wurden.

Anderen Experten geht die Jagdrechtsnovelle nicht weit genug. Sie möchten die Jagd zu Gunsten des Natur-, Tier- und Artenschutzes weiter einschränken.

31 Stellungnahmen von Fachleuten und Verbänden aus Jagd, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, von Grundeigentümern und Juristen sowie Behördenmitarbeitern erreichten das Umweltministerium. Im Düsseldorfer Plenarsaal fand keine Diskussion zwischen Abgeordneten und Experten statt, sondern es wurden nur Informationen auf Nachfrage an die etwa 15 anwesenden Abgeordneten gegeben.

Deutlich wurde im Rahmen der fünfstündigen Anhörung, dass die Meinungen der Fachleute bei zahlreichen Punkten auseinander gingen, beispielsweise bei der Prädatorenbejagung, insbesondere der Bau- und Fallenjagd auf den Fuchs, der Fütterung von Wild in Notzeiten oder der Jagd in geschützten Gebieten. Das Interesse an dieser Fragerunde von Seiten der Öffentlichkeit war groß. Die 300 Besucherränge im Plenarsaal waren fast vollständig besetzt.

Eingriff ins Eigentum

Prof. Dr. Johannes Dietlein von der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sah bei den geplanten gesetzlichen Änderungen verfassungsrechtliche Schwierigkeiten. Sie enthielten zahlreiche Beschränkungen und Verbote, die in Grundrechte eingreifen. Diese können zu einem additiven Grundrechtseingriff zusammengefasst werden, was eine Verfassungswidrigkeit des Jagdgesetzes nach sich ziehen kann.

Kritisch sah Prof. Dietlein, dass dem Ministerium die Möglichkeit eingeräumt werden soll, per Verordnung die sachlichen Verbote zu erweitern. Für besonders „wackelig“ hält Prof. Dietlein die Formulierung, dass Wild nur geschossen werden darf, wenn ein vernünftiger Grund besteht: „Wer entscheidet, welcher Grund vernünftig ist? Und wie wird unvernünftiges Handeln bestraft?“

Töten aus vernünftigem Grund

Beim „Töten aus vernünftigem Grund“ nannte Holger Sticht vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klare Kriterien: Das Wild müsse wirtschaftlich verwendet werden und es dürfe nicht auf der Roten Liste für gefährdete Arten stehen. Nach Auffassung von Sticht gibt es keine Argumente, Arten im Jagdrecht zu lassen, die ganzjährig geschont werden. Der BUND-Landesvorsitzende hält es auch für tierschutzwidrig, Dachse, Füchse und Marder zu töten. Nach Naturschutzrecht sei dies nur ausnahmsweise zu genehmigen. Deshalb möchte er den Katalog jagbarer Arten, der im Gesetzentwurf von über 100 auf 27 Arten verkürzt wurde, weiter einschränken.

Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes (LJV) NRW, sprach sich hingegen für den derzeitigen Katalog jagbarer Arten: Es sollten Tierarten „Wild“ sein, die eine Hege benötigen. Der LJV-Präsident wies auf eine Konsequenz bei der Herausnahme von Arten aus dem Katalog hin: Jäger dürften dann Gänse nicht mehr vergrämen oder im Straßenverkehr verunfallte Tiere nicht mehr erlösen. Denn das ist Jägern nur bei Wild erlaubt.

Bleifreie Munition

Peter Markett vom Landesverband der Berufsjäger fand deutliche Worte beim Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition. Da es keine geeigneten Patronen gebe, füge sie den Tieren beim Jagen großes Leid zu. Denn die bleifreien Geschosse töten seiner Erfahrung nach unzuverlässig. Die Industrie brauche noch Zeit, bleifreie Munition zu entwickeln.

Außerdem sprach er sich für den Erhalt der Winterfütterung aus. Sie dürfe sich nicht an konkreten Daten orientieren, sondern an der Witterung. Prö

Mehr zur Anhörung lesen Sie in Wochenblatt-Folge 5/2014.