Bundesratssitzung

Kompromiss bei Kastenstandhaltung?

Die Diskussion um die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen könnte am Freitag ihr Ende finden. Dem Vernehmen nach stehen die Chancen einer Mehrheit für die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gut.

Die jahrlange Hängepartie um die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen könnte am kommenden Freitag ihr Ende finden. Dem Vernehmen nach stehen diesmal die Chancen gut, eine Mehrheit für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erreichen, die als Punkt 76 auf die Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause gesetzt worden ist.

Verzicht fördern

Grundlage für den neuen Anlauf ist der veränderte Kompromissvorschlag, den Nordrhein-Westfalen federführend mit den G-Ländern ausgehandelt hat. Kernpunkte sind ein Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum innerhalb von acht Jahren sowie die Beibehaltung der im vorliegenden Entwurf bereits vorgesehenen Änderungen für den Abferkelbereich einschließlich der Übergangsfristen von 15 Jahren. Gleichzeitig erklärt sich die Bundesregierung in einer Protokollerklärung bereit, den Verzicht auf die Kastenstandhaltung im Deckzentrum sowie die Einführung von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich zu fördern und dabei für tierschutzbezogene Mehrkosten höhere Fördersätze anzubieten.

Genehmigungen erleichtern

Auf der Tagesordnung der Länderkammersitzung stehen zudem Gesetzentwürfe der Bundesregierung. Nach dem Entwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen sollen entsprechende Stallumbauten, mit denen keine Bestandserweiterung verbunden ist, erleichtert werden. Für die mit der Baurechtsnovelle von 2013 als gewerblich eingestufte Tierhaltungsanlagen sollen keine Bebauungspläne mehr erforderlich sein, wenn Umbauten für Tierwohlzwecke vorgenommen werden sollen. Der Agrarausschuss empfiehlt unter anderem, dass auch Ersatzneubauten genehmigter Stallanlagen einbezogen werden.

Umschichtung in 2. Säule

Spannend wird es bei der geplanten Novelle des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Während der Agrarausschuss der von der Bundesregierung geplanten Beibehaltung des geltenden Umschichtungssatzes von 6 % für 2021 zustimmt, verlangt der Umweltausschuss, im nächsten Jahr 8,5 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule umzuschichten. Zudem plädiert der Umweltausschuss dafür, gekoppelte Prämien für die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen einzuführen.

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