Kommt Rente mit Abschlag?

Die Neugestaltung der Hof­abgabeklausel im landwirtschaftlichen Altershilfegesetz steht ganz oben auf der Agenda der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dieser Aussage überraschte Dr. Wilhelm Priesmeier Ende Januar viele Landwirte. „Seit wann interessiert sich die Arbeiterpartei SPD für die Belange des grünen Berufsstandes“, hieß es.

Wir haben den Tierarzt, der auf einem Bauernhof in Stemwede-Oppenwehe, Altkreis Lübbecke, aufgewachsen ist und seit 2002 im Bundestag sitzt, in seiner Heimatgemeinde Dassel, Landkreis Northeim, besucht und befragt.

Wochenblatt: Herr Dr. Priesmeier, Sie haben angeblich dafür gesorgt, dass das Thema Hofabgabeklausel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dort steht, dass die Abgabeklausel neu gestaltet werden soll. Von Abschaffung ist nicht die Rede ...

Priesmeier: Wir haben uns mit Marlene Mortler aus Bayern und anderen CSU- und CDU-Politikern verständigt, dass wir das Thema anpacken und zeitnah lösen wollen. Prof. Mehl vom Thünen-Institut hat ja eine Rente mit Abschlag (10 %) vorgeschlagen. In den Koalitionsgesprächen wurde sein Vorschlag als vernünftiger Kompromiss bewertet. Diese Aussage steht. Für uns wird das Thema zur Nagelprobe, ob wir in der großen Koalition Agrarprobleme im Konsens lösen können.

CDU/CSU gegen Abschaffung
Angesichts der Äußerungen der SPD, die Hofabgabeklausel abschaffen zu wollen, meldet sich die CDU/CSU kritisch zu Wort. Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender der AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und die zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler weisen in einer Pressemitteilung auf folgendes hin:
– Im Koalitionsvertrag wurde vereinbar, dass die Hofabgabeklausel neu gestaltet wird.
– Dazu sollen verschiedene Modelle geprüft werden. Ohne diese Prüfung wird die Klausel nicht gestrichen.
– Die Hofabgabeklausel soll erreichen, dass die Nachfolgegeneration zeitnah in betriebliche Verantwortung kommt. Diese Wirkung erzielt die Klausel, wie ein Gutachten des Von-Thünen-Instituts 2012 bestätigt. Der Gutachter empfahl aber eine weitere Modifizierung der Klausel.
– Trotz vereinzelter Kritik hatte das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die Hofabgabeklausel wiederholt bestätigt.

Wochenblatt: Die Landjugend und der Bauernverband wollen an der Hofabgabeklausel nicht rütteln. Sie weisen darauf hin, dass Jungbauern die Flächen ihrer älteren Berufskollegen zur Existenzsicherung benötigen.

Priesmeier: Das mag im Einzelfall zutreffen, dass Jungbauern nicht oder zu spät zum Zuge kommen, wenn der Vater den Hof bis ins Greisenalter bewirtschaftet. In den weit überwiegenden Fällen sieht die Realität auf den Höfen anders aus. Die wettbewerbsfähigen Betriebe müssen sich so oder so auf dem Pachtmarkt behaupten. Der Struktureffekt der Abgabeklausel spielt nur noch eine untergeordnete Rolle, das betont Prof. Mehl in seinem Gutachten.

Das viel größere Problem ist doch, dass fast zwei Drittel der heutigen Hofbesitzer keinen Nachfolger mehr haben. Sie werden im Alter gezwungen, ihren Besitz in fremde Hände zu geben. Das gibt es nicht bei Handwerkern, Anwälten, Steuerberatern und anderen Freiberuflern. Und auch in keinem anderen EU-Land.

Wochenblatt: Sie fordern zwar die komplette Abschaffung der Klausel, würden aber auch eine Rente mit Abschlag (10 %) akzeptieren.

Priesmeier: Ja. Schon aus Gründen der Gerechtigkeit und des Anstandes dürfen wir Bauern, die 30 oder 40 Jahre zwangsweise Beiträge in ein Rentensystem gezahlt haben, nicht komplett ihre Rente wegnehmen. Es geht auch um den Schutz des Eigentums, und erworbene Rentenansprüche sind Eigentum, auch wenn die Gerichte das bislang anders sehen.

Wochenblatt: Ist das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem noch zu halten, wenn der Strukturwandel in der Landwirtschaft so stark anhält?

Priesmeier: Spätestens 2025 wird die Politik erneut vor dieser Frage stehen. Die Österreicher haben ihre Landwirte bereits ins allgemeine Rentensystem integriert. Im Übrigen ist es nach meinen Beobachtungen auch so, dass immer mehr junge Landwirte die Alterskasse ablehnen. Sie fühlen sich als freie Unternehmer, gründen Gesellschaften, betreiben gewerbliche Betriebszweige und lassen sich über die 450-€-Regelung von der Beitragspflicht befreien. Es sind also auch die jungen Land­wirte, die das Agrarsozialsystem durch Austritte schwächen und damit infrage stellen. As

Das ausführliche Interview lesen Sie in Wochenblatt-Ausgabe 8/2014.