Kommt die Jagdsteuer wieder?

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW spricht sich für die Möglichkeit zur Erhebung der Jagdsteuer aus. Der Landkreistag hält die Erhebung der Jagdsteuer vor Ort aber für nicht geboten.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat sich für die Wiedereinräumung der örtlichen Entscheidung über die Einführung der Jagdsteuer ausgesprochen. Das ist der gemeinsamen Stellungnahme von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zur Änderung des Landesjagdgesetzes NRW und zur Änderung anderer Vorschriften zu entnehmen.

Die Stellungnahme wurde für die Öffentliche Anhörung des Umweltausschusses verfasst, die am morgigen Donnerstag in Düsseldorf stattfindet. Wörtlich heißt es: „Die Wiedereinräumung der Möglichkeit, in kommunaler Selbstverwaltung über das „Ob“, die Grundlagen und die Höhe der Erhebung einer Jagdsteuer zu entscheiden, wird daher von uns unterstützt.“

Das sagt der Landkreistag

Doch es gibt noch eine Ergänzung zu der Stellungnahme vom Landkreistag NRW. Darin heißt es, dass der Landkreistag die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Landesjagdgesetz unterstützt, obwohl er die Wiedereinführung der Jagdsteuer vor Ort nicht für geboten hält. Mit anderen Worten: Die Wiedereinräumung des Rechts, die Steuer erheben zu können, unterstützt der Landkreistag – nicht geboten sei dagegen die Nutzung dieses Rechts.

Diese komplizierte Lage ergibt sich, weil die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus politischen Gründen nicht auf die Möglichkeit der Erhebung einer Steuer verzichten kann, erklärte der Hauptreferent Dr. Christian von Kraack auf Nachfrage des Wochenblattes. Aber die Arbeitsgemeinschaft möchte darauf hinwirken, dass die Kreise, die auf die Jagdsteuer verzichten wollen, dieses auch entsprechend begründen können, beispielsweise weil die Jäger verunfalltes Wild versorgen, im Biotop- und Artenschutz sowie in der Umweltbildung aktiv sind.

Darüber hinaus betonte Dr. von Kraack, dass die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände NRW die Wiedereinführung der Jagdsteuer nie gefordert hat, sondern diese im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Prö

Zum Hintergrund: Die Jagdsteuer war in NRW im Jahr 2013 abgeschafft worden. Der aktuelle Entwurf des Landesjagdgesetzes sieht die Möglichkeit der Wiedereinräumung hingegen wieder vor. In der politischen Diskussion um die Jagdsteuer und ihre Wiedereinführung hieß es immer wieder, dass die Entscheidung von der Stellungnahme des Landkreistages abhängt. Einzelne Landräte, insbesondere die aus dem Münsterland, hatten sich gegen die Möglichkeit der Erhebung der Jagdsteuer ausgesprochen.
Begründet wird die Forderung der Möglichkeit der Wiedereinführung der Jagdsteuer damit, dass eine Kompensation des Steueraufkommens, das durch die Jagdsteuer entfiel, in den Kreisen und kreisfreien Städten nicht erfolgt ist.

Die komplette Stellungnahme lesen Sie

, die ergänzende Stellungnahme .