Gentechnik-Urteil

Klöckner gegen Einstufung von neuen Mutageneseverfahren

Ende Juli hat der EuGH die Mutagenese durch die "Genschere" (CRISPR/Cas) rechtlich als "gentechnisch verändert" eingestuft. Landwirtschaftsministerin Klöckner will gegen die Einschränkungen vorgehen.

Bei der Einstufung neuer gentechnischer Verfahren scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte in einem Interview an, gegen die Einschränkungen anzugehen. Die CDU-Politikerin nannte es „sachlich falsch“, die klassische grüne Gentechnik mit CrisprCas „in einen Topf“ zu werfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende Juli neue gentechnische Verfahren unter das EU-Gentechnikgesetz gestellt und damit eine solche Gleichstellung vorgenommen. Ob es zu Gesetzesänderungen komme, werde man sehen, so die Ministerin. Die Debatte sei noch nicht beendet.

Grüne und SPD kritisieren Klöckners Vorstoß

Der Sprecher für Gentechnik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Harald Ebner, kritisierte die Äußerungen der Ministerin scharf. Das EuGH-Urteil in Frage zu stellen, untergrabe nicht nur das Vertrauen in europäische Institutionen, sondern ebene auch den Weg für Verbrauchertäuschung durch verschleierte Gentechnik im Essen, sagte Ebner. Für ihn hat das oberste Europäische Gericht „lediglich eine Selbstverständlichkeit klargestellt“. Der Grünen-Politiker warf Klöckner vor, in den „Chor der Gentechnik-Lobby“ einzustimmen, der sich seit dem Gentechnik-Urteil überschlage in „schriller Richterschelte“ und Forderungen nach Gesetzesänderungen.

Mit Unverständnis hat auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, auf Äußerungen von Klöckner reagiert, gegen die Einschränkungen neuer Gentechnikverfahren angehen zu wollen. Miersch äußerte stattdessen die Ewartung, dass die Ministerin unverzüglich die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland grundsätzlich untersagt und somit dem Vorsorgeprinzip voll Rechnung trägt.

Umstrittenes Urteil

Mit dem EuGH-Urteil unterliegen die durch neue Mutageneseverfahren gewonnenen Organismen der in der Richtlinie für GVOvorgesehenen Verpflichtungen bei Zulassung und Kennzeichnung. Die Entscheidung hatte in Deutschland widersprüchliche Reaktionen hervorgerufen. Während mehrere Branchen- und Züchterverbände eine Abkehr vom Fortschritt beklagten, begrüßten die Gentechnikgegner erwartungsgemäß das Urteil. Verschiedene Unionspolitiker verwiesen auf das Innovationspotential im Pflanzenbau auch für den Wissensstandort Deutschland und Europa. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung des EuGH nachdrücklich.

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von Marit Schröder

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