Klimaziel: 38% weniger Kohlendioxid

Die EU-Kommission legt Minderungsziele für den Ausstoß von Kohlendioxid vor. In den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Abfall und Gebäude sollen die CO2-Emissionen um 38% gesenkt werden - bis 2030.

In einem Gesetzentwurf zum Ausstoß von Klimagasen sieht die EU-Kommission vor, dass Deutschland seine CO2-Emissionen im vergleich zum Jahr 2005 um 38% verringern muss. Bis 2030 müssen alle Mitgliedsstaten der EU die vorgeschlagenen Minderungsziele für den Ausstoß von Kohlendioxid erreichen.

Mit dem Vorschlag möchte die EU auch Sektoren mit einbeziehen, die bisher nicht an dem Emmissionshandelssystem beteieligt sind. Darunter fallen die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Abfall und Gebäude.

Mit welchen Maßnahmen die Land- und Forstwirtschaft die EU-Zielvorgaben erfüllen soll, will Brüssel den jeweiligen Mitgliedstaaten überlassen. Sie könnten den Klimaschutzbeitrag besser bewerten und eher erkennen, welche Maßnahmen für die jeweiligen Sektoren wirksam sind, sagte EU-Energiekommissar Miguel Arias Cañete.

Einige Vorgaben macht die EU aber: Wird beispielsweise Wald abgeholzt, so müssen die daraus entstehenden Emissionen ausgeglichen werden, entweder durch eine Neuanpflanzung oder durch eine nachhaltige Bewirtschaftung bestehender Wälder sowie Acker- und Grünlandflächen.

Durch die neuen Regeln erhielten die Bauern Unterstützung bei der Entwicklung klimaschonender landwirtschaftlicher Praktiken, ohne dass dies mit Einschränkungen oder einem hohen bürokratischen Aufwand für die einzelnen Betriebe verbunden wäre, so die Auffassung der EU-Kommission.

Forstwirte und die holzverarbeitende Industrie erhielten Unterstützung, indem die Klimavorteile von Holzprodukten, die eine längere Lebensdauer hätten und Kohlendioxid aus der Luft für lange Zeit bänden, besser sichtbar gemacht würden. Zudem biete der aktuelle Vorschlag den Mitgliedstaaten einen Rahmen, um Anreize für eine klimafreundlichere Landnutzung zu geben.

Die Zielvorgaben für die einzelnen Mitgliedsstaaten unterscheiden sich stark. Von 0 % für Bulgarien bis 40 % für Luxemburg reichen die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagenen Vorgaben zur Minderung des Ausstoßes von Kohlendioxid. Der Kommissionsvorschlag geht jetzt zur Beratung und Entscheidung an die beiden Gesetzgeber, den Ministerrat und das Parlament. AgE