Konkrete Ziele für das Klima

Klimaschutzgesetz beschlossen

Die Landwirtschaft soll ihren Treibhausgasausstoß zwischen 2020 und 2030 um gut 17% auf 58 Mio. t im Jahr senken. Wichtige Elemente dabei sind die Senkung der Stickstoffüberschüsse und mehr energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger.

Das Bundeskabinett hat ein Klimaschutzgesetz beschlossen, das verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Wirtschaftsbereich vorsieht. Für den Sektor Landwirtschaft sieht die Regierungsvorlage zum kommenden Jahr eine Höchstmenge von 70 Mio. t CO2-Äquivalente vor, die bis 2030 auf 58 Mio. t gesenkt werden sollen. Das Bundeskabinett beschloss außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses enthält zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der festgelegten Ziele, die noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden sollen.

Alles klar geregelt

Wie Umweltministerin Svenja Schulze im Anschluss an die Kabinettssitzung in Berlin feststellte, ist Deutschland damit das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Auch das Ziel, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral werde, sei erstmals gesetzlich verankert worden. „Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss“, erklärte Schulze. Egal, wo man „Verfehlungen“ feststelle, werde man nachsteuern, so die SPD-Politikerin.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, bezeichnete die vom Bundeskabinett anvisierten Klimaschutzmaßnahmen als „insgesamt tragbar“ für die Landwirtschaft. Der Opposition gehen die vom Kabinett beschlossenen Schritte noch nicht weit genug.

Verbindliche Obergrenzen

Das geplante Klimaschutzgesetz schreibt für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft verbindlich vor, welche Menge an CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür sind klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030 vorgesehen. Zugleich soll vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat überwacht werden, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. Dann greift die Pflicht zu sofortigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einsparziele.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 soll die Landwirtschaft ihre Treibhausgasemissionen vor allem über eine Senkung der Stickstoffüberschüsse, die verstärkte energetische Nutzung von Wirtschaftsdünger und eine nachhaltigere Bodenbewirtschaftung reduzieren. Beitragen sollen dazu auch der weitere Ausbau des Ökolandbaus sowie emissionsärmere Techniken. Weiteres Einsparpotenzial verspricht sich der Bund von der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, einem verstärkten Humuserhalt und -aufbau in den Ackerböden, von einem verbesserten Moorschutz sowie dem Erhalt des Dauergrünlandes.

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