Klausner-Verträge: Der EuGH hat entschieden

Im Holzlieferstreit mit dem österreichischen Sägeunternehmen Klausner hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Teilerfolg erzielt. Der Anwalt des Unternehmens sieht das allerdings anders.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf das Landgericht Münster die Klage der Klausner-Gruppe gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf 54 Mio. € Schadensersatz und die Lieferung von 1,5 Mio Festmeter Fichtenstammholz wegen Nichtigkeit abweisen. Auch ein früheres, rechtkräftiges Urteil hindert das zuständige Landgericht Münster nicht daran, aus der mittlerweile erfolgten Feststellung, die Konditionen der Lieferverträge gewährten eine unerlaubte staatliche Beihilfe, „sämtliche Konsequenzen aus diesem Verstoß zu ziehen“.

Hintergrund ist eine jahrelange Auseinandersetzung: Nachdem der Orkan „Kyrill“ enorme Sturmschäden in Nordrhein-Westfalen verursacht hatte, sagte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung Klausner die jährliche Lieferung von 500.000 Festmeter Fichtenstammholz zu festgesetzten Konditionen zu. Der Vertrag war 2007 vom Landwirtschaftsministerium unter Leitung des CDU-Politikers Eckhard Uhlenberg geschlossen worden. 2009 erklärte das Land den Rücktritt von dem Rahmenkaufvertrag. Nach einer Klage der Klausner-Gruppe stellte das Oberlandesgericht Hamm Ende 2012 fest, dass die Verträge weiter gelten. Die Frage, ob die Konditionen eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen, wurde damals nicht untersucht.

Was sagt das Land?

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte die EuGH-Entscheidung als "einen wichtigen Etappensieg". Das Land werde sich nun auf das weitere Verfahren vor dem Landgericht Münster konzentrieren. "Das Landgericht Münster hatte die umstrittenen Liefervereinbarungen mit dem Klausner-Konzern bereits als wettbewerbswidrige Beihilfe bewertet", so Remmel. "Jetzt hat der EuGH anlässlich des Klausner-Verfahrens festgestellt, dass auch rechtskräftige nationale Gerichtsurteile das Europäische Beihilfenrecht nicht außer Kraft setzen können."

Und das Unternehmen?

Der Anwalt der Klausner-Gruppe, Dr. Dietmar O. Reich, wies hingegen darauf hin, dass nicht entschieden sei, ob der Holzliefervertrag tatsächlich Beihilfeelemente enthalte. Vielmehr sei die EU-Kommission gehalten, "ihre seit über zweieinhalb Jahre andauernde Prüfung zum möglichen Vorliegen einer in dem Holzliefervertrag enthaltenen Beihilfe abzuschließen, um dem Landgericht Münster Nachhilfe in Sachen EU-Beihilferecht zu erteilen". Das Landgericht Münster habe es 2014 versäumt, "ordnungsgemäß Beweis zu der Beihilfeproblematik zu erheben und somit seinen Beitrag zur weiteren Verzögerung des Rechtsstreits geleistet". AgE/Str.


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