NRW-Landespolitik

Klagerecht für Tierschutzverbände läuft aus

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Klagerecht für Tierschutzverbände nicht verlängert – und setzt stattdessen auf andere Maßnahmen wie einen Ausbau der Videoüberwachung. Tierschützer zeigen sich entsetzt.

Nordrhein-Westfalen wird das erste Bundesland, in dem das Klagerecht für Tierschutzverbände wieder abgeschafft wird. Das 2013 eingeführte Verbandsklagerecht wurde von den Regierungsfraktionen nicht verlängert. Das Gesetz tritt demnach zum 31. Dezember 2018 außer Kraft.

Sieben Klagen seit 2013

SPD und Grüne hatten sich mit einem Gesetzentwurf zuvor vergeblich gegen das Auslaufen des Verbandsklagerechts stark gemacht. Die Regierungsparteien sehen darin aber nicht den richtigen Weg, um den Tierschutz zu verbessern. Das war bereits Anfang Dezember deutlich geworden, als ein Evaluationsbericht zu dem Gesetz vorgelegt worden war. Demnach hat es seit 2013 insgesamt sieben Klagen der anerkannten Tierschutzverbände gegeben.

Videoüberwachung der Schlachthöfe

CDU und FDP werteten das als Beleg für die mangelnde Wirksamkeit. Sie wollen stattdessen den Tierschutz unter anderem durch eine stärkere Videoüberwachung auf Schlachthöfen verbessern. Ein Sprecher der CDU-Landtagsfraktion wies auf Anfrage darauf hin, dass die rot-grüne Vorgängerregierung das Gesetz befristet habe, ohne eine Übergangsregelung vorzusehen. Die nun erfolgte Evaluation der Landesregierung habe dessen mangelnde Effizienz belegt.

Bei der sogenannten obligatorischen Beteiligungspflicht stünden den 3184 Fällen, in denen Behörden zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet gewesen seien, lediglich 15 Stellungnahmen der anerkannten Vereine mit inhaltlicher Auswirkung gegenüber. Die Fraktion sehe auf Grundlage der Evaluation keinen Handlungsbedarf. Daher komme es, wie von der Vorgängerregierung geplant, zum Auslaufen des Verbandsklagerechts.

Tierschützer hielten dagegen, dass die geringe Zahl der Klagen ein Beleg für den verantwortungsvollen Umgang der Verbände mit dem Instrument des Verbandsklagerechts sei. Die Umsetzung habe lange Zeit in Anspruch genommen. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen sehen in dem Beschluss einen „eklatanten Rück­schritt im Tierschutz“.

Behörden mit Lob und Kritik

Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben die Behörden grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Verbandsklagerecht geäußert. Als Grund hätten sie angeführt, dass es sich bei den aufgegriffenen Themen in der Regel nicht um Einzelfallentscheidungen, sondern um Themen handele, in denen eine Leitentscheidung gefragt sei.

Vereinzelt hätten die Behörden aber auch auf die Vorteile des Verbandsklagerechts verwiesen. So könnten durch die Einlegung von Rechtsbehelfen nach ihren An­gaben routinierte Arbeitsweisen überdacht und korrigiert werden, was letztendlich den Behörden zugutekomme. Präzedenzfälle könnten helfen, Unstimmigkeiten aufzuklären und einheitliche Bearbeitungen der Fälle sicherzustellen.

Aus Sicht der Tierschutzverbände ist das Klagerecht als Regulativ unabdingbar, um die korrekte Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu gewährleisten. „Adäquate Kontrollmittel“ fehlten darin nämlich.

Dass nicht mehr Klagen abgeurteilt worden seien, liege auch an der Überlastung der Gerichte. So sei eine Klage des Tierschutzbundes gegen ein Bauvorhaben eines Putenmästers bereits im März 2016 eingereicht worden; die Verhandlung dazu sei aber erst im Frühjahr 2019 angesetzt worden.