Afrikanische Schweinepest

Keine Schonzeit für Wildschweine

Die Schonzeit für Wildschweine ist in Nordrhein-Westfalen bis 2021 aufgehoben. Damit will das Umweltministerium des Landes erreichen, das Risiko einer Ausbreitung der für Menschen ungefährlichen Afrikanischen Schweinepest möglichst gering zu halten.

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat die unteren Jagdbehörden angewiesen, die Schonzeit für Wildschweine bis zum 31.3.2021 aufzuheben. Damit soll das Ausbreitungsrisiko für die Afrikanische Schweinepest (ASP) möglichst gering gerhalten werden. Von der Regelung sind Muttertiere mit Frischlingen unter etwa 25 kg ausgenommen. Weitere Maßnahmen bis hin zu Notfallplänen für den Ausbruchsfall werden derzeit mit den anderen Bundesländern erörtert, teilt das Ministerium in einer Pressemittelung mit.

Die ASP ist für Menschen ungefährlich, unter Wild- und Hausschweinen aber hochansteckend und tödlich. Sie ruft in der Schweinehaltung hohe wirtschaftliche Schäden hervor. Die ASP breitet sich seit geraumer Zeit besonders im Baltikum sowie in Ost-und Mitteleuropa aus. Besonders stark ist in jüngster Zeit Polen betroffen. Experten befürchten, dass sich die Ausbreitung der ASP über Ferntransporte beschleunigen und nach Deutschland eingeschleppt, in der Folge dann von Wildschweinen weiter verbreitet werden kann.

Wie das Umweltministerium mitteilt, hat der Bestand an Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr zugenommen und befinde sich "auf anhaltend hohem Niveau". Das seiindirekt aus der Jagdbilanz 2016/2017 abzulesen. Im vergangenen Jagdjahr wurden rund 39.000 Wildschweine erlegt, dies sind rund 4.500 mehr als in der Vorjahresbilanz 2015/2016, die ihrerseits eine bereits steigende Tendenz aufgewiesen hat.