Keine Ermittlungen gegen Christina Schulze Föcking

Die Staatsanwaltschaft Münster wird keine Ermittlungen gegen die Landwirtschaftsministerin einleiten. Es sei belegt, dass Christina Schulze Föcking für den Zeitraum der Filmaufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war.

Die Staatsanwaltschaft Münster wird keine Ermittlungen gegen die neue Landwirtschaftsministerin einleiten. Es sei belegt, dass Christina Schulze Föcking für den Zeitraum der Filmaufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war.

Bei der Staatsan­waltschaft Münster ist am 13.07.2017 eine Strafanzeige gegen Verantwortliche im Schweinemastbetrieb auf dem Hof Schulze Föcking erstattet worden. Es bestand der Verdacht auf eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Am heutigen Freitag gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass in Bezug auf die Ministerin Christina Schulze Föcking keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat bestehen.

"Verantwortlichkeit nicht feststellbar"

Denn die Landtagsabgeordnete habe sich seit 2010 nachweislich aus der Leitung der Betriebe sowie aus der Bestandsbetreuung zurückgezogen, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Vorliegende Verträge belegten, dass sie für den Zeitraum der Aufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war. Daher kann die Ministerin für die Tierhaltung in beiden Betrieben in dem an­gezeigten Tatzeitraum nicht verantwortlich gemacht werden.

Anzeige ist nicht vom Tisch

Die Strafanzeige ist jedoch nicht vom Tisch. Soweit sie sich gegen andere Personen richtet, dauert die Prüfung der erhobenen Vorwürfe an.

Hinter­grund für die Strafanzeige war ein am 12.7.2017 ausgestrahlter Fernsehbeitrag in der Sendung „Stern TV“. Dort wurden Video-Aufnahmen aus den Stallungen gezeigt, die von Tierschutzaktivisten schon im März und Juni 2017 illegal herge­stellt worden waren. ep