Kastrationsverbot: Was rechnet sich?

In einer Studie haben Wissenschaftler vom Thünen-Institut untersucht, welche Alternative zur Ferkelkastration wirtschaftlich am Besten abschneidet.

Von 2019 an ist die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel verboten. Als Alternative werden die Kastration mit Betäubung, die Immunokastration und die Ebermast in der Praxis getestet.

Das Thünen-Institut hat nun die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen eines Verzichts beleuchtet.
In der Studie stellten die Wissenschaftler fest, dass die Jungebermast die höchste Rentabilität aufweist.

Voraussetzung sei, dass der Produktionsrhythmus an die kürzere Mastdauer und die niedrigeren Schlachtgewichte angepasst werde. Dabei dürfe aber der Anteil der Tiere mit Ebergeruch nicht über 3,5 % liegen. Zudem dürften für diese Tiere keine Preisabschläge anfallen.

Laut der Studie rangiert die Ebermast ohne Investition vor der Ebermast mit Investition und der Immunokastration. Es folgen die Injektionsnarkose und die Isoflurannarkose. Den Berechnungen der Wissenschaftler liegen sowohl Kennzahlen norddeutscher Betriebe als auch bayerische Betriebsdaten zugrunde. CG/AgE