Kastenstandhaltung Sau

Kastenstandhaltung: NRW und Schleswig-Holstein erzielen Kompromiss

Erst nach Ablauf einer achtjährigen Übergangsfrist soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte „ungehinderte Ausstrecken der Sau in Seitenlage“ in Kraft treten.

Im jahrelangen Streit um eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen zeichnet sich eine Lösung ab. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt. Über diesen wird aller Voraussicht nach bereits in der kommenden Woche im Plenum des Bundesrates entschieden. Der Antrag habe gute Chancen, angenommen zu werden, heißt es auf Länderseite.

Die Einigung sieht vor, dass mit Inkrafttreten der Verordnung im Deckzentrum das ausgestreckte Liegen der Sauen in Seitenlage ohne bauliche Hindernisse ermöglicht werden muss. Ein anderes Schwein soll dabei kein Hindernis darstellen. Erst nach Ablauf einer achtjährigen Übergangsfrist soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte „ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage“ in Kraft treten. Damit wäre keine sofortige Reduktion der Sauenzahl im Deckzentrum erforderlich. Im Abferkelbereich sollen die Vorgaben des OVG-Urteils allerdings bereits unmittelbar verbindlich sein.

Geeinigt haben sich die beiden Länder auf verkürzte Übergangsfristen für die Haltung im Deckzentrum. Danach soll die Sauenhalter innerhalb von drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen müssen. Nach weiteren zwei Jahren soll ein Bauantrag gestellt werden müssen. Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme soll der Landwirt anschließend drei Jahre Zeit bekommen. Schließlich sind für Härtefälle weitere zwei Jahre vorgesehen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären müssen. Sie sollen dann die Sauenhaltung noch zwei Jahre weiterführen dürfen. Für Betriebe mit weniger als zehn Sauen sollen weiterhin Ausnahmen gelten.