Kastenstand: Kompromissbereitschaft der Grünen?

In einer gemeinsamen Erklärung haben grüne Agrarpolitiker aus drei Bundesländern Kompromissbereitschaft in Sachen Kastenstand signalisiert. Sie fordern unter anderen ein Enddatum für den Kastenstand im Deckzentrum.

Verständigungsbereitschaft im Hinblick auf die anstehende Neuregelung der Kastenstandhaltung haben die agrarpolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktionen von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Bernd Voß, Norwich Rüße und Martin Hahn, signalisiert. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Grünen-Politiker ein Enddatum, ab wann nur noch Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum gestattet ist. Zur Unterstützung der Umgestaltung müsse es eine degressiv gestaffelte Förderung geben.

Klare Signale und tiergerechte Vorgaben

Für den Abferkelbereich verlangen die Abgeordneten klare Signale und tiergerechte Vorgaben, ohne die begrenzten Möglichkeiten der Betriebe zu ignorieren, kurzfristig in neue Abferkelsysteme investieren zu können. Während dieses Ziel für alle neu gebauten Anlagen ab sofort gelten müsse, müssten Bestandsanlagen die Möglichkeit haben, die vorhandenen Einrichtungen über die verbleibende Restlaufzeit von maximal zehn Jahren abzuschreiben.

Rüße zufolge sollte die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung als Startschuss für den Umbau der Nutztierhaltung verstanden werden. Parteifreund Voß betonte die Notwendigkeit, Planungssicherheit zu schaffen und damit langfristig kleine und mittlere Betriebe erhalten. Aus Sicht von Hahn wäre mit der skizzierten Neuregelung eine klare Perspektive für eine gesellschaftlich akzeptable und tiergerechte Sauenhaltung gegeben, „die in Verbindung mit einer entsprechenden Förderung auch wirtschaftlich tragfähig ist.“

Kompromissvorschlag aus NRW

Der nordrhein-westfälische Kompromissvorschlag sieht einen Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum innerhalb einer Übergangsfrist von acht Jahren vor. Im Abferkelbereich soll es bei den bereits bekannten Änderungen bleiben. Festhalten will die Düsseldorfer Landesregierung allerdings auch an der vorgesehenen Übergangsfrist von 15 Jahren. Die von grüner Seite geforderte erhöhte Förderung bei vorzeitiger Umrüstung vor Fristende sowie für die Erfüllung höherer Anforderungen als in der Verordnung verlangt ist wiederum Bestandteil des Kompromissvorschlags.

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