Kartellverfahren Agravis: „Kein Schaden für Bauern“

Im Kartellverfahren zum Pflanzenschutzgeschäft zahlt Agravis freiwillig eine Strafe von 43,7 Mio. €. Doch was hat das Agrarhandelsunternehmen verbrochen?

Er machte keinen Hehl daraus: „43,7 Mio. € sind ein schrecklich hoher Betrag“, sagte ­Agravis-Konzernchef Dr. Dirk ­Köckler am vergangenen Donnerstag vergangener Woche gegenüber Journalisten. Aber nur mit der Zahlung dieses Bußgeldes an das Kartellamt sei eine außergerichtliche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens möglich gewesen, ein sogenanntes „Settlement“. Wie kam es dazu?

„Grüne Liste“ verboten

Im Jahr 2015 gab es eine anonyme Anzeige. Vorwurf: Beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln gibt es wettbewerbswidrige Preisabsprachen. Seitdem untersucht das Bundeskartellamt 13 private und genossenschaftliche Organisationen von Pflanzenschutzmitteln, auch Agravis.

Die Wettbewerbshüter nahmen vor allem die Produktliste Pflanzenschutz, auch als „grüne Liste“ bekannt, in den Fokus. Diese hat der Großhandel gemeinsam erstellt. Sie enthielt zu allen erhältlichen Pflanzenschutzmitteln Angaben zu Wirkstoffen, Anwendungsgebieten, Wirkungsgrad, Gebindegrößen – und eine Preisangabe. „

Die grüne Liste gibt es...