Kappung zwischen 60 000 Euro und 100 000 Euro von EU-Kommission vorgeschlagen

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat seinen Vorschlag für die Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vorgestellt. Vorgesehen ist eine verbindliche Kürzung, die bei 60.000 Euro pro Landwirt und Jahr beginnt und auf eine Höchstförderung von 100.000 Euro pro Betrieb begrenzt ist.

Die landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen sich voraussichtlich auf spürbare Einschnitte bei den Flächenprämien einstellen. In ihrem heute vorgelegten Entwurf zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 schlägt die Europäische Kommission eine Kappung der jährlichen Direktzahlungen ab 60 000 Euro bis 100 000 Euro im Jahr pro Betrieb vor. Den Mitgliedstaaten soll es dabei überlassen werden, in dieser Spanne die nationale Obergrenze festzulegen. Wie zuvor bereits bekannt geworden war, sollen davon allerdings noch jeweils die Arbeitskosten abgezogen werden.

Förderung von Junglandwirten

Darüber hinaus sollen 2 % der Direktzahlungen je Mitgliedstaat für Förderprogramme speziell für Junglandwirte verwendet werden. Ebenso soll es eine Konvergenz bei der Höhe der Direktzahlungen in den einzelnen Mitgliedsländern geben. Dies trifft die landwirtschaftlichen Betriebe in den älteren Mitgliedsländern zusätzlich, da sie aktuell noch höhere Hektarbeihilfen als die Landwirte in den mittel- und osteuropäischen Staaten erhalten.

Mehr Umsetzungsspielraum

Zudem will die Kommission an den bereits im November vorgestellten Planungen zur GAP festhalten, wonach die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der nationalen Umsetzung erhalten sollen. Den EU-Ländern sollen dazu sogenannte „Strategiepläne“ an die Hand gegeben werden. Die Kommission betont jedoch, dass sie die Rahmenbedingungen vorgeben und streng überwachen werde. So soll eine Renationalisierung sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedsländern verhindert werden.

Schließlich sollen die Mitgliedstaaten nach Angaben der EU-Kommission die Möglichkeit erhalten, 15 % der GAP-Mittel zwischen den Säulen frei zu verschieben. Des Weiteren sollen sie weitere 15 % des Budgets für Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes verwenden dürfen.

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