Nach gehäuften Corona-Fällen

Kabinett beschließt strengere Regeln für Fleischbranche

Die Bundesregierung plant schärfere Auflagen für die Fleischindustrie: Werkverträge sollen verboten, Bußgelder erhöht werden.

Ab Anfang 2021 sollen Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen in Schlachtbetrieben verboten werden. Darauf hat sich heute (20. Mai 2020) das Bundeskabinett geeinigt. Auch höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften sind geplant: Statt wie bislang maximal 15.000 € sind bei Verstößen künftig Bußgelder bis zu 30.000 € fällig.

Vorausgegangen waren dem Beschluss mehrere Corona-Ausbrüche in Schlachtbetrieben. In Nordrhein-Westfalen war der Coesfelder Westfleisch-Betrieb stark betroffen (wir berichteten). Leiharbeiter mit Werkverträgen dürfen damit in Großbetrieben nicht mehr eingesetzt werden. Die vielen kleinen Betriebe des Fleischerhandwerks sind nicht von der Neuregelung betroffen.

In der Kabinettsvorlage heißt es laut Tagesschau: "Ab dem 1.1.21 soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft [...] nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. [...] Für Betriebe des Fleischerhandwerks ist eine gesonderte Betrachtung möglich. [...]

Klöckner unterstützt Pläne

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) unterstützt die Pläne zur Neuregelung: „Es gibt Zustände in der Fleischindustrie, die sind nicht haltbar. Die Betriebe müssen Verantwortung für ihre Arbeitnehmer übernehmen. Sie können diese nicht einfach auslagern und sich hinter Subunternehmen wegducken. Hier gibt es ganz offensichtlichen Anpassungsbedarf. Deshalb haben wir als Bundesregierung heute einen klaren Beschluss gefasst, der Ausnahmen für die Betriebe des Fleischerhandwerks ermöglicht.“

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