Jetzt gegen Schweinepest versichern?

Viele Landwirte befürchten, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bald Deutschland erreicht. Eine Tierseuchenversicherung kann helfen, den Schaden auszugleichen.



Die Tierseuchenkasse entschädigt nur den gemeinen Tierwert (Netto) und gegebenenfalls mit der Tierseuche zusammenhängende angeordnete Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb, allerdings nur, wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben und Meldungen eingehalten haben.

Nicht entschädigt werden die Einbußen infolge von Betriebssperren, Vermarktungsverboten, Entschädigungslücken, Tierarztkosten, von der entgangenen Produktion und Leistungseinbußen nach dem Wiederaufbau der Herde. Und das kann teuer werden.

Zwei Beispiele aus der Praxis

Ein Betrieb mit 500 Sauen, dessen Bestand infolge der Europäischen Schweinepest getötet wurde und der 35 Tage gesperrt war, benötigte anschließend acht bis neun Monate, bis die Produktion wieder voll angefahren werden konnte. Die volle Leistung erreichte der Betrieb erst wieder nach 16 bis 18 Monaten. Der Gesamtschaden belief sich hier auf über 200.000 €.

Ein anderer Betrieb mit gleicher Produktion, der infolge der Europäischen Schweinepest über 45 Tage „nur“ gesperrt worden war, verbuchte Schäden von 60.000 €. Einen Teil seiner Aufzuchtferkel konnte der Landwirt provisorisch in einer Halle aufstallen.

Für wen interessant?
Den Abschluss einer Ertragsschadenversicherung empfiehlt die Kammerberatung unter anderem Landwirten, die mit viel Fremdkapital wirtschaften.

Wer versichert gegen solche Schäden?

Um die genannten und weitere Schäden aufzufangen, bieten die Versicherungen den Landwirten eine Ertragsschadenversicherung an. Sie wird derzeit vom LVM, der MVG-Tier (dahinter stehen die Uelzener Versicherung, Versicherungskammer Bayern, VGH, Westfälische Provinzial), Münchener und Magdeburger und der Vereinigten Tierversicherung VTV (R+V) angeboten.

Die Ertragsschadenversicherung ersetzt den Landwirten den entgangenen Deckungsbeitrag und die Mehrkosten infolge einer anzeigepflichtigen Tierseuche abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Burkhard Fry

Den ausführlichen Beitrag über Ertragsschadenversicherung und Tipps zum Vertrag lesen Sie in Wochenblatt-Folge 34/2017.