Jetzt bewerben: NRW-Bodenschutzpreis 2014

Das NRW-Umweltministerium und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum dritten Mal nach 2009 und 2011 den mit 10.000 € dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus.

Die Aufmerksamkeit für den Flächenverbrauch und seine ökologischen und ökonomischen Folgen in Nordrhein-Westfalen ist gestiegen. Dennoch werden im mehrjährigen Durchschnitt täglich etwa 10 Hektar Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Höchstens fünf Hektar sollen es im Jahr 2020 sein. Langfristig wird ein Netto-Null-Flächenverbrauch angestrebt.

Soll der Flächenverbrauch wirksam und nachhaltig gesenkt werden, muss sich etwas ändern. Das Flächenrecycling zur Wiedernutzung von Altlasten-Brachflächen ist dabei eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.

Alte Militärgelände wieder nutzen

Mit dem in 2014 ausgelobten Bodenschutzpreis möchte das NRW-Umweltministerium Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung setzen. Wesentliche Ziele dieses Wettbewerbs sind die Unterstützung der Wiedernutzung aufgelassener Industrie-, Gewerbe- und Militärstandorte sowie die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Gleichzeitig soll die Auszeichnung verdeutlichen, dass Altlasten bei Bau- und Investitionsvorhaben kein unumgängliches Hemmnis bedeuten müssen, der Sanierung von Altlasten aber eine hohe Bedeutung zukommt.

Besonders interessante Projekte

Mit dem Bodenschutzpreis sollen im Jahr 2014 zusätzlich auch Ansätze ausgezeichnet werden, die:

  • in besonderer Weise zu einer Aufwertung umgebender Stadtquartiere führen;
  • sanierte Flächen für neue bauliche Nutzungen aufbereiten;
  • Freizeit- und Erholungsflächen schaffen sowie Flächen für den Biotop- und Artenschutz entwickeln;
  • mit Entsiegelungsmaßnahmen die natürliche Bodenfunktionen wiederherstellen.


Wer darf teilnehmen?

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, an Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Sanierungsunternehmen, Bauträger, Baufirmen sowie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften.

Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2008 bis 2013 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen.

Weitere Infos finden Sie hier.