„Jedes Güllefass im Visier“



Die Viehbestände etwa in den Kreisen Borken und Kleve seien zu hoch und es bestehe dringend Handlungsbedarf. Dies ließ NRW-Umweltminister Johannes Remmel durchblicken, als er die Ergebnisse des NRW-Nitratberichtes in Verbindung mit dem erstmals erstellten NRW-Nährstoffbericht vorstellte (siehe ).

Bei etwa 40 % der Grundwasserkörper liegen die Nitratwerte dem Bericht zufolge über 50 mg/l Wasser. Eine Gewinnung von Trinkwasser in diesen Gebieten ist ohne Aufbereitung nicht mehr möglich. Remmel gibt der intensiven Tierhaltung die Hauptschuld. Die Landwirte würden zu viel Gülle und dann noch zu Zeiten ausbringen, etwa im Herbst, zu denen die Pflanzen die Nährstoffe nicht mehr aufnehmen könnten. Ein Teil des Stickstoffes gelange so durch Auswaschung ins Grundwasser.

Weniger Stickstoff
Nach Berechnungen des LANUV müssten die Stickstoffeinträge aus allen Quellen um rund 27.300 t/Jahr vermindert werden. In den viehintensiven Gemeinden im Münsterland und am Niederrhein beträgt der Minderungsbedarf laut LANUV mehr als 50 kg/ha. Allein im Kreis Borken fehlen etwa 10.000 ha Fläche für eine gewässerschonende Gülledüngung.

Remmels Forderungen

In der Pressekonferenz nannten Remmel und MUNLV-Abteilungsleiter Dr. Ludger Wilstacke ein ganzes Bündel von Maßnahmen, um das Grundwasser vor den Nitrateinträgen zu schützen:

  • Der Bund sollte in der neuen Düngeverordnung (Dünge-VO) eine Hoftorbilanz verankern. Dann könnte man den Nährstoffanfall, den Einsatz und die Nährstoffverluste für jeden einzelnen Betrieb ermitteln und dokumentieren.
  • Zukünftig sollten in der Düngeverordnung neben den Wirtschaftsdüngern (Gülle, Mist) auch die Gärreste pflanzlicher Herkunft aus Biogasanlagen in die Begrenzung auf 170 kg/N pro ha einbezogen werden.
  • In Gebieten mit belastetem Grundwasser sollte ein Bundesland die Sollwerte für Stickstoffdünger reduzieren dürfen, was nach der geltenden Dünge-VO nicht möglich ist. Es wird nicht zwischen belasteten und unbelasteten Gebieten unterschieden.


Remmel räumte ein, dass kritische Grundwasserwerte auch in Ackerbaukreisen (etwa Viersen, Düren) gemessen werden. Ein Grund könnten die hohen Mineraldüngergaben beim Anbau von Gemüse sein.

Wohin geht das Güllefass?

Die Fachleute im Hause des Ministeriums (MUNLV) sehen auch Defizite bei Überwachung der Düngeregelungen. Die vorliegenden Daten müssten plausibel und überprüfbar sein. Ideal wäre es, wenn die zuständige Behörde nachhalten könnte, auf welches Feld jedes Güllefass gebracht werde, meinte Dr. Wilstacke. „In Holland ist dies ja auch möglich.“

Remmel ist enttäuscht, dass die Bundesregierung immer noch keinen Entwurf zur neuen DüngeVO vorgelegt hat. Jetzt drohe ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel wegen der EU-Nitratrichtlinie. Sollte die neue Dünge-VO als Steuerungsinstrument für einen besseren Grundwasserschutz versagen, kann sich der Grünen-Politiker auch vorstellen, über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in die Eigentumsrechte der Grundbesitzer einzugreifen und den Bauern Güllefesseln anzulegen. Remmel wörtlich: „Kein Landwirt hat das Recht, das allgemeine Schutzgut ,Wasser‘ durch eine überzogene Düngung zu verunreinigen.“ Armin Asbrand