Jagdgesetz: Es wird einiges entschärft

Am Mittwoch soll im Düsseldorfer Landtag das "Ökologische Jagdgesetz" verabschiedet werden. Zuvor haben sich SPD und Grüne noch auf Änderungen verständigt. Wie jetzt bekannt wurde, werden noch einige Entschärfungen umgesetzt.

Für den vorliegenden Gesetzentwurf des Ökologischen Jagdgesetzes hatte sich in der vergangenen Woche der Umweltausschuss mit den Stimmen von SPD und Grünen ausgesprochen. Doch die beiden Parteien kündigten noch Änderungsanträge an. Diese wurden nun schneller als erwartet in einem Hintergrundpapier angekündigt. Norbert Meesters, umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erläuterte gegenüber dem Wochenblatt die maßgeblichen Änderungen. Diese müssen noch von den Fraktionen beschlossen und dann dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden:

  • Die Jagdsteuer wird nicht wieder eingeführt.
  • Der Katalog jagbarer Arten soll von über 100 auf 29 reduziert werden. Die Waldschnepfe bleibt im Katalog jagbarer Arten und bekommt, ebenso wie das Rebhuhn, eine ganzjährige Schonzeit. Innerhalb einer Frist von vier Jahren soll die Bestandsentwicklung der Schnepfe überprüft werden. Hat sich der Bestand erholt, kann eine Jagdzeit eingeführt werden. Der Höckerschwan soll in die Liste jagbarer Arten aufgenommen werden.
  • Die Baujagd auf Fuchs und Dachs soll verboten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Jagd an Kunstbauten auf den Fuchs erlaubt werden: Es sollen bestimmte Gebietskulissen von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung festgelegt werden, beispielsweise Münsterland oder Niederrhein. Dort soll auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde zeitlich begrenzt für den gesamten Bereich die Jagd am Kunstbau durchgeführt werden dürfen. Ziel sei es, die Biodiversität in Niederwildregionen nicht zu gefährden.
  • Hunde dürfen nicht mehr an der vorübergehend flugunfähig gemachten Ente ausgebildet werden, das ist die sogenannte Müller-Methode. Dieses Verbot soll begleitet werden von einer 30-monatigen wissenschaftlichen Untersuchung, in der geklärt wird, ob die Ausbildung des Hundes an der lebenden flugfähigen Ente zielführend ist.
  • Jäger sollen zukünftig auf bleihaltige Büchsenmunition verzichten.
  • Ein Leistungsnachweis im Schießen soll Voraussetzung für die Teilnahme an Bewegungsjagden werden. Diese Vorschrift soll gelten, solange das Bundesjagdgesetz, das derzeit ebenfalls Überarbeitet wird, keine anderen Vorgaben macht.
  • Die Fütterung von Schwarzwild wird in Notzeiten möglich bleiben.
  • Für Sikawild soll im Arnsberger Wald in fünf Jahren ein Verbreitungsgebiet eingeführt werden. Um eine Bestandsanpassung zum Schutz des Waldes vor Wildschäden im Sauerland zu erreichen, soll Sikawild zunächst in den Jagd- und Schonzeiten ohne Auflagen bejagt werden dürfen. Ein Verbreitungsgebiet für das Sikawild in Beverungen, Kreis Höxter, wird schon jetzt ausgewiesen.
  • Die verpflichtende Trophäenschau für Rotwild soll abgeschafft werden.
  • In die Abschussplanung von Hochwild sollen Verbissgutachten über Wildschäden einbezogen werden.
  • Um als Landesvereinigung der Jäger anerkannt zu werden, muss der Verein laut seiner Satzung das Jagdwesen fördern, seinen Sitz in NRW haben und fünf Jahre existieren. Bislang war keine zeitliche Beschränkung geplant. Prö

Ein ausführlicher Bericht zum Gesetzgebungsverfahren und zu aktuellen Hintergründen veröffentlicht das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lipe in seiner akutellen Ausgabe, Folge 18, vom 30. April 2015.