Isoflurannarkosegeräte: Auszahlungsfrist verlängert

Die Auszahlungsfrist zur Unterstützung von Isoflurannarkosegeräte wird verlängert. Etwa die Hälfte der deutschen Sauenhalter stellte bereits einen Förderantrag.

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Kastration in Deutschland Geschichte. Für die Isoflurannarkose als eines von drei möglichen alternativen Verfahren erhalten Landwirte Unterstützung von Bundeslandwirtschaftsministerium. Das Ministerium hat jetzt die Frist für die Auszahlungsanträge auf den 15. Oktober 2020 verlängert.

Für 2020 stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt.

Etwa 3500 Anträge gestellt

Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) etwa 3.500 Anträge ein. Das entspricht etwa knapp der Hälfte der deutschen Sauenhalter. Die meisten Anträge - 1105 - stellten die Ferkelerzeuger aus Niedersachsen. Dahinter folgen Nordrhein-Westfalen mit 792 und Bayern mit 773 Anträgen.

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.

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