Initiative Tierwohl startet für Geflügelhalter

Ab Mittwoch dieser Woche ist für geflügelhaltende Betriebe die Registrierung bei der Brancheninitiative Tierwohl möglich. Wie die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung als Träger der Initiative mitteilte, können sich Hähnchen- und Putenmastbetriebe im In- und Ausland anmelden, die eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung praktizieren wollen.

Bewerben können sich alle bei der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) zertifizierten Geflügelmastbetriebe über einen von der Initiative Tierwohl zugelassenen Bündler ihrer Wahl. Neben allgemeinen Angaben zum Betrieb und der Produktionsart sei in der bis zum 28. Juli laufenden Registrierungsphase vor allem eine Mitteilung über das angestrebte Umsetzungsdatum der Kriterien wichtig, betonte die Trägergesellschaft.

Umsetzungsdaten einhalten

Denn vorerst könnten nur Betriebe berücksichtigt werden, die bestimmte Fristen einhielten: Bei Hähnchenmastbetrieben muss das Umsetzungsdatum zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016 liegen, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016. Für die Geflügelhalter stehen bei der Initiative Tierwohl laut QS vier separate Etats bereit, und zwar jeweils für in- und ausländische Hähnchenmastbetriebe sowie für die heimischen und nicht heimischen Putenmäster.

Nach dem Ende der ersten Registrierungsphase wird geprüft, ob die jeweiligen finanziellen Mittel ausreichen, um alle interessierten Betriebe für die Initiative zuzulassen. Sollten mehr Landwirte teilnehmen wollen, als Mittel zur Verfügung stehen, wird das Los darüber entscheiden, wer zur Auditierung zugelassen wird.

Ab August sollen die Tierhalter über ihre Bündler über das Ergebnis ihres Antrags informiert werden. Die Trägergesellschaft wies ferner darauf hin, dass im Gegensatz zu den Schweinehaltern die geflügelhaltenden Landwirte alle vorgegebenen Kriterien aus dem Katalog erfüllen müssten. AgE


Mehr zu dem Thema