Influenza-Testpflicht für Enten und Gänse

Enten- und Gänsehalter sind ab dem 23. Dezember verpflichtet, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Eine entsprechende Eilverordnung hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnet. Die Verordnung gilt bundesweit bis zum 31. März 2015.

Danach dürfen die Tiere nur dann transportiert und geschlachtet werden, wenn das Testergebnis negativ ausgefallen ist. Getestet werden muss auf eine mögliche Infektion mit der aviären Influenza der Subtypen H5 und H7. Zum Zeitpunkt der Verbringung darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen. Das bedeutet, dass ab dem 28. Dezember keine Tiere mehr transportiert werden dürfen, ohne untersucht worden zu sein. Bei Chargen von weniger als 60 Tieren müssen alle getestet worden sein. Fällt die Charge größer aus, reicht der Test von 60 Tieren.

„Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben“, erläuterte der Minister. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, sei deshalb hoch. Die Maßnahme diene dem Schutz der Tierbestände.

Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bereits am Wochenende zugesichert, die geplante Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen. AgE