Hygiene-Leitlinie: Praktikabel oder praxisfern?

"Stallungen sind so einzurichten, dass keine Tiere entweichen können." Diese sensationelle Aufforderung findet sich in den Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern. Dieses Papier wurde kürzlich vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht. Was hat es damit auf sich?

Auf Nachfrage des Wochenblattes erklärte Dr. Peter Heimberg, Leiter des Tiergesundheitsdienstes der Landwirtschaftskammer NRW : "Es handelt sich um eine Leitlinie, an der sich der Tierhalter orientieren kann, um den Forderungen des § 3 des Tiergesundheitsgesetzes nachzukommen. Der fordert von jedem Tierhalter ein präventives Hygienekonzept, um Seucheneinträge wie auch Seuchenverschleppungen zu vermeiden. Während der Schweinehalter sich an die Schweinehaltungshygieneverordnung zu halten hat, gibt es für Wiederkäuer bislang keine verbindlichen Regeln. Somit ist ein Rinderhalter freier in der Gestaltung, trägt aber auch die gesamte inhaltliche Verantwortung."

Die Leitlinie sei nicht direkt rechtlich bindend, so Heimberg weiter. Komme es aber zu einem Gerichtsverfahren, dürfte sie "als eine Art Leitlinie für Gutachten Verwendung finden".

Das ausführliche Interview mit Dr. Peter Heimberg lesen Sie in der Wochenblatt-Ausgabe 35/2014 auf Seite 42.