Hund und Katz' in der Mietswohnung

Gute Nachricht für Haustierbesitzer: Am gestrigen Mittwoch entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten dürfen. Zukünftig muss eine umfassende Interessenabwägung aller betroffenen Parteien stattfinden.

Der Deutsche Tierschutzbund weist in einer Pressemitteilung daraufhin, dass es trotz dieses Urteils nicht in allen Fällen einfach für den Mieter sein dürfte, mit Haustier in eine Wohnung zu ziehen. „Die Rechte tierlieber Mieter sind heute auf jeden Fall deutlich gestärkt worden. Aber leider geht das Urteil noch nicht weit genug. In dem konkreten Fall ging es um die Haltung eines Hundes mit einer Schulterhöhe von 20 cm, also eines kleinen Hundes. Wäre der Hund größer gewesen, hätte das Urteil sehr schnell anders aussehen können und das darf nicht sein“, bewertet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil.

„Tiere nehmen gerade für alte oder sozial benachteiligte Menschen immer häufiger die Rolle des einzigen Sozialpartners ein, bilden oft die letzte Brücke in die Gesellschaft. Hinzu kommt, dass für diese Menschen eine Wohnungssuche mit Tierhaltungsbeschränkungen noch schwieriger wird, als sie es ohnehin schon ist. Bei zukünftigen Urteilen muss dies bedacht werden“, so Schröder abschließend.