Heinen-Esser: Politik und Verbände versagen bei Düngeverordnung
NRWs Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser hat Politik und landwirtschaftliche Interessenvertreter scharf kritisiert: Bei der Düngeverordnung hätten diese versagt. Die Leidtragenden seien nun die landwirtschaftlichen Betriebe.
Scharfe Kritik am Umgang in Deutschland mit den Brüsseler Forderungen für ein wirksameres Düngerecht in den vergangenen Jahren hat die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser geübt. Beim Zukunftsdialog "Agrar & Ernährung" von agrarzeitung und DIE ZEIT heute in Berlin sprach die CDU-Politikerin von „gemeinschaftlichem Politik- und Lobbyversagen“.
Hin und her zwischen Lobby und Politik
Heinen-Esser erinnerte daran, dass seit 2013 über eine Verschärfung der Düngeverordnung verhandelt worden sei, ohne dass die wiederholten Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Zustimmung der landwirtschaftlichen Interessenvertreter gefunden hätten. „Fünf Jahre später wurde schließlich eine aufgeweichte Novelle beschlossen, die ein halbes Jahr nach Inkrafttreten schon wieder in Frage gestellt wurde“, so die Ministerin zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Juni 2018 gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie.
Planungssicherheit gefordert
Für Heinen-Esser steht fest, „so können wir nicht mit den landwirtschaftlichen Betrieben umgehen“. Die nunmehr anstehende erneute Nachbesserung der Düngeverordnung, die die Ministerin für unumgänglich hält, müsse den Landwirten Planungssicherheit für die kommenden Jahre geben.
So können wir nicht mit den landwirtschaftlichen Betrieben umgehen." Ursula Heinen-Esser
Die CDU-Politikerin stellte klar, dass auf die Landwirte verschärfte Anforderungen zukommen werden. Darauf müssten sich die Betriebe einstellen. Bund und Länder seien bereit, finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung zu leisten. Gleichwohl werde es „für einige Betriebe schwierig“, die künftigen Vorgaben umzusetzen. Die bislang diskutierte schlagbezogene Düngung um 20% unter Bedarf in den roten Gebieten bezeichnete Heinen-Esser als problematisch. Stattdessen müsse es zu einer betriebsbezogenen Regelung kommen.