Zum Tag der Umwelt

Heinen-Esser: "Landwirtschaft und Naturschutz aufeinander angewiesen"

Heute ist "Tag der Umwelt". Zu diesem Aktionstag, vor fast vierzig Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufen, hat NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser einige Zahlen parat.

Der heutige Freitag, 5. Juni, wird weltwelt als „Tag der Umwelt“ (World Evironmental Day ) begangen. Die Vereinten Nationen erinnern damit an die Eröffnung der ersten UN-Konferenz zum Schutz der Umwelt am 5. Juni 1972 in Stockholm. Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser nutzte den Tag, um eine Brücke zu schlagen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz: "Gemeinsam sind sie elementare Grundlagen unseres Lebens, die aufeinander angewiesen sind", betonte die Ministerin. "Wertschöpfung und biologische Vielfalt dürfen kein Widerspruch sein. Nur eine gesunde Natur garantiert auch langfristig sichere Erträge."

Damit reagiert Heinen-Esser auch auf die aktuelle Debatte, die sich nach der Vorstellung des Bundesumweltberichtes durch ihre Bundes-Amtskollegin Svenja Schulze entwickelt hat. Schulze hatte einen Protest der Landwirte ausgelöst, die ihr vorwarfen, allein die Landwirtschaft für Artensterben und Umweltschäden verantwortlich gemacht zu haben.

Fast 7000 km Blühstreifen in NRW

Heinen-Esser zeichnet in ihrer Mitteilung zum heutigen Tag der Umwelt ein anderes Bild. So verweist sie darauf, dass 2019 allein in NRW 3144 Betriebe einen Förderantrag für 6133 Hektar Blüh- und Schonstreifen gestellt haben. Bei einer durchschnittlichen Breite von etwa neun Metern entspreche dies einem Band von knapp 7000 km. Ziel sei ein 20.000 Kilometer langes blühendes Band an Blühstreifen oder vergleichbaren Strukturen auf Ackerflächen in der nächsten Förderperiode, so die Ministerin.

2019 haben überdies fast 11.000 Betriebe eine Auszahlung von knapp 53 Mio. € für Agrarumweltmaßnahmen auf 244.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche erhalten. Das Ministerium nennt noch weitere Zahlen: „Im laufenden EU-Förderzeitraum sind für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen 327 Mio. € und für die Förderung des Ökolandbaus 132 Mio. € öffentliche Mittel (EU-, Bundes- und Landesmittel) eingeplant“.

Bis 30. Juni Agrarumweltmaßnahmen beantragen

Noch bis zum 30. Juni können Neuanträge für Agrarumweltmaßnahmen (extensive Grünlandnutzung, Anlage von Blüh- und Schonstreifen oder Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen), den Vertragsnaturschutz und den Ökolandbau gestellt werden. Für auslaufende Verträge können Folgeanträge mit einjähriger Laufzeit gestellt werden.

Überdies teilt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium mit, dass die Biodiversitäts-Beratung flächendeckend in NRW ausgebaut werden soll. Das bisher befristete Projekt "Leitbetriebe Biodiversität" soll weitergeführt werden. Für die Biodiversitätsberatung hat das Ministerium rund 1,7 Mio. € für den Haushalt 2021 angemeldet.

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