Heckenpflege erst wieder im Herbst

Am 1. März beginnt das Schnittverbot für Gehölze außerhalb des Waldes. Bäume, Hecken, Gebüsch und andere Gehölze dürfen nicht mehr radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden. Das gilt es zu beachten.

Vom 1. März bis 30. September dürfen Gehölze außerhalb des Waldes nicht radikal zurückgeschnitten oder gefällt werden.

An Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ist in dieser Zeit nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen erlaubt. Durch dieses Schnitt-Verbot soll die Störung von Brutvögel verhindert werden.

Ausgenommen von dem Verbot sind Kurzumtriebsplantagen und Gehölze gartenbaulich und gärtnerisch genutzten Flächen. Zur Verkehrssicherheit oder bei Bauvorhaben kann die Untere Landschaftsbehörde die Beseitigung in geringem Umfang genehmigen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass Landwirten, die sich nicht an das Schnittverbot halten, kann die EU-Prämie gekürzt werden kann. LWK Niedersachsen/CG