H5N8: Die Geflügelpest breitet sich aus

Die Geflügelpest des hochaggressiven Virustyps H5N8 breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag ein Verbot der Freilandhaltung.

In Schleswig-Holstein breitet sich die Geflügelpest weiter aus. Wie Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck heute berichtete, wurden nicht nur neue Infektionen mit dem hochaggressiven Virustyp H5N8 bei Enten im Kreis Rendsburg-Eckernförde nachgewiesen, sondern es gibt auch erstmals einen Verdachtsfall bei einer kleinen Geflügelhaltung im östlichen Landesteil. Verendete Puten wurden dort positiv auf Influenza-A-Viren des Subtyps H5 getestet. Eine endgültige Feststellung der hochpathogenen Form der Geflügelpest steht noch aus, doch wurde vorsorglich der gesamte Bestand gekeult.

„Das ist eine schlechte Nachricht. Angesichts der hohen Aggressivität des Virus war eine solche Entwicklung aber zu erwarten“, erklärte Habeck und versicherte, dass die Behörden unter Hochdruck arbeiteten, um die Ausbreitung gering zu halten.

Mecklenburg-Vorpommern: Backhaus ordnet Stallpflicht an

Die Geflügelhalter in Mecklenburg-Vorpommern dürfen ab kommendem Montag ihre Tiere nicht mehr im Freiland halten. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute eine Stallpflicht für Nutzgeflügel angeordnet, nachdem das aggressive Vogelgrippevirus H5N8 auch in diesem Bundesland bei einem toten Wildvogel bestätigt wurde. „Der Nachweis der aviären Influenza H5N8 und somit von Geflügelpest auf der Insel Riems hat zur Folge, dass ich alle Geflügelhalter dazu aufrufe, bis Sonntag eine landesweite Aufstallung vorzunehmen. Ab Montag werden wir verstärkt kontrollieren, ob dieses umgesetzt wurde“, kündigte Backhaus an.

Nach Angaben des Ministers war eine tote Reiherente auf der Ostseeinsel Riems mit dem hochansteckenden Virus infiziert; einen weiteren Verdachtsfall gibt es auf der Insel Greifswalder Oie.

Zuvor waren bereits Geflügelpestfälle in Schleswig-Holstein und am Bodensee aufgetreten, wo deshalb ebenfalls Aufstallungsgebote gelten. Dort, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern, wurden rund um die Fundorte der toten Wildvögel Sperr- und Beobachtungsgebiete mit Verbringungsverboten und Einschränkungen für die Geflügelhalter eingerichtet. AgE