Gutachten wird noch teurer

Im Fall einer Scheidung wird ein landwirtschaftlicher Betrieb nach dem Ertragswert bewertet, der Zugewinn ist unter den Eheleuten auszugleichen. Die oftmals komplizierte Zugewinn-Berechnung erfolgt durch einen Gutachter. Ein neues BGH-Urteil verteuert nun die Gutachtergebühren.

Mitunter denken auch Bäuerinnen und Landwirte, die viele Jahre einen Hof gemeinsam bewirtschaftet haben, über eine Trennung nach. Nicht nur menschlich, auch finanziell belastet eine Scheidung die ganze Familie sehr stark. Denn es geht unter anderem um den Vermögensausgleich und Geldzahlungen, die zumeist der Landwirt an seine Exgattin zahlen muss.

Um landwirtschaftliche Betriebe bei einer Scheidung zu schützen, wird ein Hof („Landgut“) nicht nach dem Verkehrswert, sondern dem niedrigeren Ertragswert bewertet. Haben Eheleute im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gelebt, wird das Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten ermittelt. Der so errechnete Zugewinn ist dann zwischen den Eheleuten auszugleichen.

Gutachter wird beauftragt

Doch im Einzelfall sind die Berechnungen kompliziert. Deshalb beauftragt das zuständige Familiengericht (Amtsgericht) in Scheidungsverfahren einen landwirtschaftlichen Sachverständigen, die Ertragswerte und unter Umständen die Verkehrswerte von Betriebsteilen, die nicht direkt zum Hof gehören, zu berechnen.

Auf der Jahrestagung der landwirtschaftlichen Sachverständigen NRW in Werl wies Andreas Hornung, Richter beim 3. Familiensenat des Oberlandesgerichtes (OLG) in Hamm, auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Ertragswertermittlung hin (Beschluss vom 13. April 2016, Az. XII ZB 578/14).

Es ging um diesen Fall: Die Beteiligten hatten am 6. Juli 1984 die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag war der Bäuerin am 23. November 2010 zugestellt...