Güllebehälter: Keine schärferen Anforderungen

Die Pläne des Bundesumweltministeriums für eine Verschärfung der baulichen Anforderungen an Güllebehälter sind vom Tisch. Das hat der Deutsche Bauernverband (DBV) mitgeteilt. Nach seinen Angaben haben damit die landesrechtlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle und Silagesickersaftbehältern (JGS-Anlagen) auch künftig Bestand.

Der DBV begrüßte die Entscheidung. Damit erkenne die Bundesregierung an, dass die zunächst vorgesehenen Standards für den Bau von Güllebehältern überzogen gewesen seien und über die geplante Harmonisierung der bestehenden landesrechtlichen Regelungen hinausgegangen wären. Es bleibe somit bei der seit Langem bestehenden und zuletzt im Jahr 2010 im neuen Wasserhaushaltsgesetz bestätigten Privilegierung von JGS-Anlagen, erklärte der DBV. Dies sei gerechtfertigt, weil Jauche, Gülle und Silagesickersaft aufgrund ihres geringeren Gefährdungspotenzials auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft seien.

Über mehrere Jahre hatten der DBV und seine Landesverbände die in verschiedenen Verordnungsentwürfen vorgesehenen Anforderungen für JGS-Anlagen als überzogen und nicht umsetzbar kritisiert. Unter anderem sahen die Entwürfe vor, dass Güllebehälter in bestimmten Gebieten doppelwandig ausgestaltet sein und grundsätzlich über eine Leckageerkennung verfügen müssten.

Besonders problematisch war aus Sicht des DBV, dass es für Altanlagen keinen ausreichenden Bestandsschutz geben sollte. Wäre dies umgesetzt worden, hätten auch bestehende Anlagen nach Ablauf einer Frist mit einer Leckageerkennung nachgerüstet werden müssen.