Güllebehälter falsch befüllt

Hans-Jürgen Günter aus Elisenhof hat 2000 € Schaden erlitten, weil der Lohnunternehmer beim Befüllen des Güllesilos die Saugleitung benutzt hat. Hätte der Behälterhersteller den Landwirt besser aufklären müssen?

Hans-Jürgen Günter aus Elisenhof hat 2000 € Schaden erlitten, weil der Lohnunternehmer beim Befüllen des Güllesilos die Saugleitung benutzt hat. Hätte der Behälterhersteller den Landwirt besser aufklären müssen?

Zwar hat die Haftpflichtversicherung des Lohnunternehmers den Schaden längst beglichen. Dennoch ist Hans-Jürgen Günter weiter verärgert, wie sich der Hersteller des Betonsilos ihm gegenüber verhalten hat. „Wir haben 120 000 € brutto investiert. Doch am Ende spart der Unternehmer an zwei Befestigungsschrauben und gibt uns auch noch die Schuld für den Schaden“, sagt der 48-Jährige.

Was ist passiert?

Die Eheleute Günter (vier Töchter) bewirtschaften in Bad Wünnenberg-Elisenhof einen Ackerbaubetrieb (65 ha) mit Schweinemast (400 Plätze). Um Gülle aus fremden Betrieben vor Ort aufnehmen zu können, hat Günter 2015 einen Güllebehälter am Ortsrand errichtet. Der Betonbehälter ist 6 m hoch, fasst 1900 m3, hat eine Leckerkennung und eine feste Abdeckung. Ein Unternehmer aus der Region hatte bei der Ausschreibung die Nase vorn. „Mit der Planung und Bauausführung des Behälters waren wir sehr zufrieden. Die Firma hat gute Arbeit abgeliefert“, betont Günter.

Doch auch nach der Schlussabnahme wurde der Landwirt nicht richtig in die Technik eingewiesen. Nur so ist folgendes Malheur zu erklären. Am 18. März 2016, frühmorgens, hatte der Lohnunternehmer Gülle auf Günters Rapsfelder ausgebracht. Dann begann es zu tauen und auf den lehmigen Böden zu schmieren. Die Ausbringung wurde gestoppt, die per Lkw angelieferte Gülle musste zurück in den Behälter. Der Fahrer kuppelte aber nicht an die Steigleitung im Technikraum des Behälters(wie eigentlich vorgesehen), sondern an die Saugleitung (DN 200). Der Drehschieber der Saugleitung stand schon längere Zeit offen.

Einfache Kunststoffdübel

In wenigen Minuten pumpte der Lkw die knapp 30 m3 durch die Saugleitung in den Behälter. Die Saugleitung wurde innen im Behälter von zwei Schellen gehalten. Die obere hielten dem Druck beim Einlassen der Gülle aber nicht stand, denn beide Schellen waren nur mit einfachen Kunststoffdübeln und Sechskantschrauben an der Betonwand befestigt. Folge: Die Saugleitung innen im Behälter hatte sich versetzt.

Was Günter jedoch erst Tage später bemerkte. Plötzlich zog das Güllefass beim Ansaugen Luft statt Gülle. Der Behälter ließ sich nicht mehr bis zum Entnahmeschacht entleeren. Erst beim Öffnen des Behälters bemerkte der Landwirt, dass die obere Schelle ausgerissen war. Der Saugschlauch war nicht mehr an der richtigen Stelle.

Günter rief beim Hersteller des Behälters an. Nach seiner Ansicht lag ein Montage- oder Einweisefehler vor. „Die Firma hätte mich aufklären müssen, dass die Gülle nur über die Steigleitung in den Behälter gelangen darf,“ sagt Günter.

„Doch selbst schuld...“

Doch der Firmenchef wies alle Forderungen zurück. Es gebe keine Garantie oder Nachbesserung. „Sie haben den Schaden doch selbst herbeigeführt. Sie hätten den Lkw-Fahrer richtig einweisen müssen“, kanzelte er den Landwirt am Telefon ab.

Einen Anwalt einschalten und Klage erheben wollte Günter nicht. Vielmehr erklärte sich die Haftpflichtversicherung des Lohnunternehmers bereit, den Schaden auf Kulanz zu übernehmen.
Ein Subunternehmen der Firma hat inzwischen beide Schelle mit Schwerlastankern an der Betonwand neu befestigt. Die Reparatur hat 2000 € gekostet. Bei einer Probefüllung durch den Saugschlauch stellte sich heraus, das die obere Schelle die Leitung jetzt fest in der Wand hält.

Rückblickend sagt Günter: „Der Hersteller des Betonbehälters hätte uns schriftlich oder wenigstens mündlich aufklären müssen, dass wir die Gülle nur über die Steigleitung in den Behälter einlassen dürfen. Ein Warn- oder Hinweisschild vor oder im Technikraum hätte wahrscheinlich auch verhindert, dass der LKW-Fahrer die falsche Leitung ankuppelt.“ Armin Asbrand