Ostdeutschland

Grunderwerb wird gedeckelt

Ab 1. Januar begrenzt die staatliche Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen auf maximal 450 ha. In Sachsen-Anhalt liegt die Obergrenze niedriger.

Die bundeseigene Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) schränkt die Möglichkeiten zum Direkterwerb von Flächen ein. Wie die Gesellschaft mitteilte, kann ein Unternehmensverbund mit mehreren rechtlich selbständigen Pächtern ab dem 1. Januar 2018 in der Summe nur einmal bis zu 450 ha landwirtschaftliche Fläche direkt von der BVVG erwerben. In Sachsen-Anhalt beträgt diese Obergrenze – abweichend von der Regelung in den anderen vier ostdeuschen Bundesländern – weiterhin 100 ha.

Eine Protokollnotiz reicht

Bislang konnten die Obergrenzen, die für den Direkterwerb landwirtschaftlicher Flächen gelten, in Einzelfällen überschritten werden, wenn mehrere der berechtigten Pächter Teil eines gemeinsamen Unternehmensverbundes waren. Die Privatisierungsgrundsätze wurden nun mit einer Protokollnotiz präzisiert. Damit kommt die Gesellschaft einer Forderung der Agrarressorts der neuen Länder nach.

Die Anpassung basiert auf der Berechtigung für Inhaber langfristiger BVVG-Pachtverträgen, die innerhalb bestimmter Grenzen Pachtflächen direkt erwerben können. Der erwerbsberechtigte Pächter hat die Pflicht, das Bestehen relevanter Beteiligungen darzulegen.

BVVG hat noch rund 135.000 ha

Auch künftig werden Flächen, die bereits direkt oder begünstigt nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) gekauft wurden, auf die Obergrenze angerechnet. Die BVVG hat noch etwa 127.000 ha landwirtschaftliche sowie rund 7.700 ha forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren.