Ärger um Ausgleichszulage

Grenzbetriebe im Nachteil

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete soll die Flächenbewirtschaftung unter schwierigen Naturbedingungen unterstützen. Viele Betriebe an der Landesgrenze zwischen Hessen und NRW fallen jedoch durchs Raster.

Wenn 100 ha Betriebsfläche auf 100 Schläge verteilt sind und es sich größtenteils um Grünland in Hanglagen auf 400 bis 500 m Meereshöhe handelt, darf man berechtigterweise von einem benachteiligten Gebiet sprechen. Um solche Grenzertragsstandorte in der Bewirtschaftung zu halten, gibt es eigentlich die Ausgleichszulage (AGZ). Eigentlich: Denn Markus Zacharias aus dem Bad Berleburger Ortsteil Elsoff kann die Zulage für die Hälfte seiner Flächen nicht beantragen. Der Betrieb liegt nämlich direkt an der Landesgrenze zwischen NRW und Hessen. Der Milchviehhalter füttert seine 100 Kühe je zur Hälfte mit Grundfutter aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein und aus Waldeck-­Frankenberg. Für die hessischen Flächen erhält er aber seit 2019 keine Ausgleichzulage mehr, obwohl diese ebenso schwierig zu bewirtschaften sind wie die Flächen in NRW.

Bis 2018 wurde die AGZ in NRW...