Gewässerkonferenz: Niederschlag im Winter ist wichtig

Menge und Qualität des Grundwassers sowie Konsequenzen durch neues Düngerecht waren Themen der 14. Gewässerkonferenz für Ostwestfalen-Lippe in Detmold.

Um Oberflächengewässer ging es in den Vorjahren – aktuell stand das Grundwasser, konkret dessen Zustand und Schutz, im Fokus der Gewässerkonferenz für Ostwestfalen-Lippe. Diese fand am Mittwoch vergangener Woche im Regierungspräsidium Detmold, Kreis Lippe, statt.

„Die Einflüsse auf Menge und Qualität des Grundwassers sind vielfältig“, sagte Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl bei der Begrüßung der gut 200 Teilnehmer. „Die beiden letzten trockenen Jahre haben gezeigt, dass dies Folgen für die Verfügbarkeit von Grundwasser hat.“

Bezogen auf die Wasserqualität sei es wichtig, stoffliche Einträge zu unterbinden. In diesem Zusammenhang betonte die Regierungspräsidentin, wie wichtig die Kooperation von Land- und Wasserwirtschaft sei. „Wir sollten uns nicht gegenseitig an den Pranger stellen“, so Thomann-Stahl. Es dürfte nicht denjenigen, die von der Fläche leben, die Lebensgrundlage entzogen werden. „Wir brauchen gemeinsame Problemlösungen“, betonte sie.

Grundwasserneubildung

Die Grundwasserverordnung (GrwVO) schreibt die Ermittlung sogenannter gefährdeter Grundwasserkörper vor. Diese gelten als „gefährdet“, wenn sie die Bewirtschaftungsziele, also den „guten chemischen Zustand“ und den „guten mengenmäßigen Zustand“ verfehlen.

„Für die Neubildung von Grundwasser sind die Niederschläge im Winter maßgeblich“, erklärte Erich Hormann von der Bezirksregierung Detmold. „Daher hatten wir in Folge der Winter­niederschläge 2017/18 ein hohes Plus, 2019 aber ein deutliches Defizit.“ Unterm Strich seien die Grundwasserkörper in OWL in einem „guten mengenmäßigen Zustand“.

Nichtsdestotrotz sei die Erlaubnis­pflicht zur Wasserentnahme bei größeren Tierhaltungsanlagen zu diskutieren. Auch stellte der Referent die Frage in den Raum, ob Kulturen mit hoher Beregnungswahrscheinlichkeit überhaupt noch in Wasserschutzgebieten zugelassen werden dürften.

Kriterien zur Beurteilung des chemischen Zustands seien in der GrwVO festgelegte Schwellenwerte, zum Beispiel für Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Arsen, Quecksilber, Sulfat und Chlorid. Bei der Bewertung werden laut Hormann aber auch Flächenanteile des Grundwasserkörpers berücksichtigt. Die Einstufung als „schlecht“ gelte es stichhaltig zu begründen, da sie die Bewirtschaftung – insbesondere für die Landwirtschaft – massiv einschränken kann.

Noch komplizierter

Dies zeigt der Entwurf zur neuen Düngeverordnung, die ab Mai 2020 gelten soll. Details dazu erläuterte Birgit Apel von der Landwirtschaftskammer NRW. Für die Praxis würden sich gravierende Unterschiede bei den Vorgaben ergeben, ob eine Fläche als „rot“ (nitratbelastet) oder „grün“ eingestuft ist. „Das Ganze wird komplex: Wann darf noch was und auf welcher Fläche ausgebracht werden?

Die Dokumentationspflichten werden weiter steigen, auch wenn die Nährstoffbilanz 2020 wegfällt, zeigte sich die Fachfrau überzeugt. Kritisch äußerte sie sich zur Begrenzung der Stickstoff-Düngung in den „roten“ Gebieten auf 80% des ermittelten Düngebedarfs. Langfristige Versuche zeigten, dass Qualitäts- und Mengeneinbußen sowie abnehmende Bodenfruchtbarkeit und sinkende Humusgehalte die Folgen seien.

Landwirt als Wasserwirt?

Die Folge: Unverständnis und Unmut in der Landwirtschaft über praxisfremde Vorgaben, zum Beispiel wenn zukünftig in „roten“ Gebieten im Herbst nur noch Zwischenfrüchte mit Futternutzung gedüngt werden dürften. „Wir müssen den Rückwärtsgang finden, um ausdieser verfahrenen Situation wie-der rauszukommen“, räumte auch Dr. Franz Antony ein, Geschäftsführer des Ingenieurdienstes Umweltsteuerung (INGUS), einem Fachbüro, das seit mehr als 20 Jahren Agrar-Umwelt-Beratung im norddeutschen Raum anbietet.

Zugleich vertrat er aber auch die Ansicht, dass die bisherigen rechtlichen und freiwilligen Strategien zum Trinkwasserschutz in inten­siven Agrarregionen nicht ausreichen. Er plädierte dafür, über den Weg der Vorsorge dauerhaft gering belastetes Trinkwasser sicherzustellen. Landwirtschaft in Trinkwassergewinnungsgebieten müsse zukünftig so betrieben werden, dass möglichst wenig Nitrat und wenig Pflanzenschutzmittel im Grundwasser ankommen. Dafür müsste der Landwirt im Gegenzug an der Wertschöpfung („gute Wasserernte“) beteiligt werden.

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