Die Rechtslage ist eindeutig, doch viele Anlieger bleiben untätig. Sie lassen ihre Hecken und Gehölze an den Wasserläufen wild wachsen oder setzen ihre Zäune nicht zurück, wenn der Verband räumen will. „Viele Mitglieder kennen offensichtlich ihre Pflichten nicht. Die Nachteile haben die Oberlieger, wenn ihre Flächen und Hausgrundstücke nicht mehr richtig entwässern“, meint Josef Decking, 64, aus Ahlintel.
Gewässer unterhalten in Emsdetten und Nordwalde
Decking ist Vorsteher des Unterhaltungsverbandes „Emsdettener Mühlenbach und Nordwalder Aa“. Der Verband ist zuständig für die Pflege und Unterhaltung der zwei genannten Vorfluter mit ihren größeren Zuläufen – das sind rund 300 km laufende Gewässer der II. Ordnung laut Landeswassergesetz. Mühlenbach und Nordwalder Aa entwässern fast flächendeckend das Stadtgebiet von Emsdetten und der Gemeinde Nordwalde (10.000 ha) Richtung Ems. Für die Ems, eine Bundeswasserstraße, ist der Verband nicht zuständig.
Die Böschungen der Gewässer werden ein- oder zweimal im Jahr ab 15. Juni gemäht (geschlegelt). Zudem wird regelmäßig die Sohle geräumt, damit die Abläufe der Dränagen frei bleiben.
Heino Hartmann ist seit vielen Jahren der Techniker des Verbandes. Der 69-Jährige, früher bei der Gemeinde Nordwalde beschäftigt, führt mit dem siebenköpfigen Vorstand die laufenden Geschäfte; er überwacht unter anderem die Unterhaltungsarbeiten und rechnet mit den zwei Unternehmern ab, die im Auftrag des Verbandes vom 15. Juni bis Ende Oktober die Gewässer räumen.
Infolge der erhöhten Kosten will der Verband die Umlage von derzeit 24,50 € auf 29 €/ha anheben. Das aber muss der zuständige Ausschuss noch beschließen.
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Gesetzliche Grundlage: "Die Anlieger sind verpflichtet..."
Eine Unsitte bereitet den Verantwortlichen zunehmend Kopfzerbrechen: Viele Anlieger erschweren bzw. verhindern die Unterhaltungsarbeiten, weil sie die gesetzlichen Grundlagen ignorieren. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, dem Landeswassergesetz NRW (§ 97) sowie der Satzung des Verbandes gilt Folgendes:
- Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung des Gewässers nicht beeinträchtigt wird.
- Bei der Bewirtschaftung sind folgende Abstände zur Böschungsoberkante einzuhalten:– mit normalen Weidezäunen und Grundstückseinfriedigungen mindestens 1 m;– mit Zäunen, die höher als 1,20 m sind (etwa Pferdekoppeln, Tiergehege), mindestens 3 m;– bei Ackerflächen mindestens 1 m unbeackerte Fläche;– bei Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern mindestens 5 m (bei weniger Abstand muss der Verband zustimmen).
- Die Anlieger des Gewässers sind verpflichtet, das auf der Böschungsoberkante abgelagerte Räumgut wegzuräumen, und zwar innerhalb eines Monats nach Beendigung der Arbeiten.
Gartenzaun direkt auf der Grenze?
Laut Decking missachten viele Anlieger ihre Pflichten. Dabei spiele es keine Rolle, ob etwa ein Acker verpachtet sei. Teils würden Bäume und Büsche zu nah ans Gewässer oder auf die Grabenkante gepflanzt. Andere Anlieger, oft Hausbesitzer in den neuen Baugebieten, setzten ihren Gartenzaun auf die Grenze direkt ans Gewässer. Hartmann: „Eigentlich müssten die örtlichen Bauämter die Mindestabstände laut unserer Satzung überwachen ...“
Ein anderes Problem betrifft die Landwirte: Sie legen gern den fünfjährigen Blühstreifen an ein Gewässer. Doch der Streifen darf laut der Förderrichtlinie ganzjährig nicht befahren werden; das gilt auch für die laufende Gewässerpflege (CC-relevant). Decking: „Wird der Landwirt kontrolliert, drohen Abzüge bei der Betriebsprämie. Schon bei Anlage der Blühstreifen sollten unsere Mitglieder wissen, dass die Gewässerrandstreifen hierfür tabu sind.“
Handarbeit viel zu teuer
Josef Decking, Heino Hartmann und Martin Kattenbeck, Vorsteher des Nachbarverbandes Hummertsbach, appellieren an ihre Berufskollegen, die Abstände zu den Gewässern einzuhalten. Nur so sei eine zügige Räumung mit Maschinen möglich. „Früher wurden die Gräben mit der Hand gemäht und die Sohlen geräumt. Das macht heute keiner mehr und es wäre auch viel zu teuer“, sagen die Verbandsvertreter. Und Decking rät:
„Wer Fragen zu den Unterhaltungsarbeiten auf seiner Fläche hat oder eine Anpflanzung am Gewässer plant, sollte mit dem jeweiligen Vorsteher oder Techniker einen Ortstermin vereinbaren. Wir reden lieber miteinander, bevor es Ärger gibt.“