Geringe Zielgenauigkeit von EU-Direktzahlungen

Wer profitiert von den Direktzahlungen der EU? Vor allem Bodeneigentümer räumt die Bundesregierung ein und will prüfen, wie sich die Zahlungen für große nichtlandwirtschaftliche Investoren begrenzen lassen.

Eine geringe Zielgenauigkeit der EU-Direktzahlungen hat die Bundesregierung eingeräumt. „Bei rein an die Fläche gebundenen Zahlungen ist nicht zu vermeiden, dass ein nicht unerheblicher Anteil über die Pachtpreise den Bodeneigentümern zugutekommt, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

Nichtlandwirtschaftliche Investoren profitieren

Darin bekräftigte die Bundesregierung zugleich ihr Ziel, die Direktzahlungen stärker auf bäuerliche Betriebe zu konzentrieren. Es werde geprüft, inwieweit bei der künftigen Ausgestaltung zumindest „eine deutliche Begrenzung der Zahlungen für große nichtlandwirtschaftliche Investoren“ erreicht werden könne. Dabei gehe es auch darum, auf diese Weise „die Attraktivität eines Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch solche Holdingstrukturen einzuschränken“.

Die Bundesregierung bezeichnet eine breite Streuung des Bodeneigentums sowie den Vorrang von Landwirtinnen und Landwirten beim Flächenerwerb als „wichtige agrarstrukturelle Ziele“. Deshalb unterstütze man die dafür zuständigen Länder bei der Modernisierung der entsprechenden Regelungen zum Grundstücks- und Landpachtverkehr.

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