Geplante Abstandsregelung bei Windkraftanlagen in der Kritik

Bis zu einem Mindestabstand von 1000 m zur Wohnbebauung dürfen künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet oder repowert werden, sieht ein Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor - und löst heftige Kritik aus.

Ein Absatz zur Abstandsregelung bei Windkraftanlagen im Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Kohleausstieg hat in der vergangenen Woche für Kritik gesorgt. Der Passus sieht laut Bundesinnenministerium vor, „dass bis zu einem Mindestabstand von 1000 m künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet oder repowert werden dürfen“.

Dieser Mindestabstand gelte ebenfalls für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen seien. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung; federführend ist dabei das Innenressort.

Gesetzesentwurf in der Kritik

Umweltministerin Svenja Schulze hat bereits deutlich gemacht, dass sie das Gesetz in dieser Form nicht mittragen könne, da es dem Ziel, bis 2030 insgesamt 65 % Ökostrom zu produzieren, entgegenstehe.

Kritik kam auch von den Energie- und Wirtschaftsverbänden. So sieht unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) „alle weiteren Bemühungen zur Stärkung des Wind­energieausbaus zunichtegemacht“, wie aus einem gemeinsamen Schreiben der Verbände an Wirtschaftsminister ­Peter Altmaier hervorgeht.

Einen weiteren Brief richteten zehn Energieminister und drei Politiker der Grünen an den Ressortchef. Sie drängen auf eine vollständige Rücknahme der pauschalen Abstandsregelung. Die geplanten pauschalen Bauverbote für bereits eine Handvoll von Häusern führten bundesweit zu einer ­massiven Reduzierung des Windenergie-­Ausbaupotenzials um 15 bis 50 %, heißt es in dem Brief.

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