Geflügelpest: Was müssen Jäger beachten?



Dr. Schürmann berichtete uns, dass es vom Landesministerium derzeit noch keine Maßgaben für Jäger bezüglich der Jagd auf Enten, Tauben und Fasanen gibt.

Grundsätzlich – wie bei anderen Wildarten auch – sollten Jäger verendet aufgefundenes Flugwild mit unklarer Todesursache möglichst in einem Veterinäruntersuchungsamt nach Rücksprache mit dem für das Revier zuständigen Veterinäramt untersuchen lassen.

Bei der Aufnahme des Fallwildes sind Einweghandschuhe zu tragen. Den toten Vogel in eine Plastiktüte geben, diese verschließen, bei kühlen Temperaturen lagern und möglichst zügig zum Veterinäramt transportieren. Prö